Nachrichten aus Zeiningen: Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2022/2025 \ Baubewilligung \ Baugesuch
Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2022/2025 Ergebnisse der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie der Gemeindepräsidentin und des Vizepräsidenten vom 26. September 2021 für die Amtsdauer 2022/2025; 1. Wahlgang
Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderats Absolutes Mehr: 303 Gewählt sind
Taufer Gisela, bisher: 618
Wunderlin Ralf, bisher: 566
Kohler Alexander, bisher: 516
Sailer Melanie, neu: 510
Scheuerer Isabel, neu: 404
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl des Gemeindepräsidenten Absolutes Mehr: 327 Gewählt ist
Taufer Gisela, bisher: 565
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl des Vizepräsidenten Absolutes Mehr: 308 Gewählt ist
Kohler Alexander, neu: 420
Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl von 1 Mitglied des Wahlbüros Absolutes Mehr: 44 Gewählt ist
Kein/e Kandidat/-in
Stimmen erhalten haben:
Scheuerer Isabel, neu: 8
Sailer Melanie, neu: 6
Wahl von 1 Ersatzmitglied des Wahlbüros Absolutes Mehr: 34 Gewählt ist
Kein/e Kandidat/-in
Stimmen erhalten haben:
Scheuerer Isabel, neu: 6
Sailer Melanie, neu: 6
Wahl von 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission Absolutes Mehr: 44 Gewählt ist
Kein/e Kandidat/-in
Stimmen erhalten hat:
Waldmeier Roman, neu: 4
Es wurden im 1. Wahlgang nicht alle Sitze besetzt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 28. November 2021 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 06. Oktober 2021, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden. Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau einzureichen. Wahlbüro
Baubewilligung
Baubewilligung BG 2021-51
Bauherrschaft: Fries Marc und Manuela, Nussbaumweg 7, 4314 Zeiningen
Grundeigentümer: Fries Marc und Manuela, Nussbaumweg 7, 4314 Zeiningen
Projektverfasser: Fries Marc und Manuela, Nussbaumweg 7, 4314 Zeiningen
Die Baugesuchunterlagen liegen vom 30. September bis am 29. Oktober 2021 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Bauverwaltung Zeiningen
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