Nachrichten aus Zeiningen: Baugesuche \ Salzabbau «Nordfeld» Anpassungen Richtplan und Nutzungsplan \ Sanierung Oberdorf, Information Baustelle, Beginn Fertigstellungsarbeiten Vorplätze Knoten \ Hinweise zu illegalen Sprühereien beim neuen Kindergarten
Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 13. Februar 2025 bis am 14. März 2025während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Salzabbau «Nordfeld» Anpassungen Richtplan und Nutzungsplan Der kantonale Richtplan des Kantons Aargau soll vier Gebiete für die Salzgewinnung in den Gemeinden Möhlin, Wallbach und Zeiningen im Kanton Aargau aufnehmen. Damit kann die gesamtschweizerische Salzversorgung langfristig gesichert werden. Der kantonale Nutzungsplan "Salzabbau Nordfeld" schafft dazu für das Gebiet Nordfeld die notwendige Grundlage. Ein kleiner Teil des Abbaugebiets "Nordfeld" liegt im Gemeindegebiet von Zeiningen. Die Bevölkerung kann sich bis am 4. April 2025 im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Anpassung des Richtplans und zum kantonalen Nutzungsplan äussern. Das entsprechende Mitwirkungsverfahren wird vom Kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt durchgeführt. Die Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau unter «Erlass des kantonalen Nutzungsplans Salzabbau Nordfeld». Zudem können die Planungsunterlagen auf der Gemeindekanzlei Zeiningen während den Schalteröffnungszeiten ebenfalls eingesehen werden.
Sanierung Oberdorf, Information Baustelle, Beginn Fertigstellungsarbeiten Vorplätze Knoten Voraussichtlich ab dem 24. Februar 2025 (je nach Wetterbedingungen) beginnen die Fertigstellungsarbeiten der Vorplätze im Bereich des Knotens in der Etappe 1. Die Arbeiten werden ca. 2 bis 3 Wochen andauern. Planunterlagen sind auf der Webseite zu finden. Sollte die Zufahrt zu Ihrer Liegenschaft nicht mehr möglich sein, wird die Baufirma rechtzeitig informieren. Während den Bauarbeiten kann es zu sporadischen Einschränkungen kommen. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden direkt angeschrieben mit entsprechenden Hinweisen zum Thema Parkierung. Wir danken Ihnen im Voraus für das entgegengebrachte Verständnis.
Hinweise zu illegalen Sprühereien beim neuen Kindergarten Kaum ist der neuerbaute Kindergarten fertiggestellt, haben unbekannte Sprayer einen hohen Sachschaden angerichtet und auf dem Spielplatz das Gerätehaus besprüht. Der Gemeinderat hat eine Anzeige gegen Unbekannt eröffnet, da solche Sprayereien in keiner Art und Weise geduldet werden. Die Straftat fand in der Nacht vom Samstag, 8. Februar auf den Sonntag, 9. Februar 2025 statt. Bildmaterial der Sprühereien sind auf der Webseite der Gemeinde ersichtlich. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, sachdienliche Hinweise und Beobachtungen direkt der Gemeindeschreiberin via Mail an kanzlei@zeiningen.ch zu melden. Sämtliche Hinweise werden vertraulich behandelt. Danke für Ihre Mithilfe. Gemeindeverwaltung Zeiningen
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