Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs \ Öffnungszeiten Weihnacht/Neujahr \ Personalwechsel Mittagstisch \ SBB Spartageskarten \ Restriktive Regelung Wahlplakate in der Gemeinde Zeiningen \ Publikation der Einwohner-Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 02. Dezember 2024 \ Publikation der Ortsbürger-Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 02. Dezember 2024
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 4. bis 23. Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in 50 Aargauer Gemeinden unterwegs.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen.
Vom 4. bis 23. Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Anhand dieser Ablesedaten wird die Jahresrechnung erstellt.
All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular.
Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2025 übermittelt werden. Die Stromrechnungen werden im Januar 2025 versendet.
Sicherheit wird grossgeschrieben: AEW Ableser können sich ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet.
Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG.
Öffnungszeiten Weihnacht/Neujahr
Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Feiertage vom Montag, 23.12.2024 bis und mit Freitag, 03.01.2025 geschlossen. Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen gesunden Start ins Jahr 2025.
Bei Todesfällen können sich die Angehörigen an ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl wenden. Zur Organisation der Beerdigung erreichen Sie uns unter der Pikett-Nummer 076 557 77 72.
Personalwechsel Mittagstisch
Tanja Spielmann wird per Ende Dezember 2024 das Team Mittagstisch verlassen. Wir bedanken uns für die wertvolle Mitarbeit für den Mittagstisch und wünschen ihr in der Zukunft alles Gute.
Bereits ab Dezember 2024 wird das Mittagstischteam an einzelnen Tagen durch Nicole Bürkli aus Hellikon unterstützt. Zusätzlich wird ab Januar 2025 Concetta Vasta-Stranieri aus Möhlin das Team ergänzen.
Wir wünschen beiden Mitarbeiterinnen viel Freude an der neuen Herausforderung.
SBB Spartageskarten
Bei der Gemeinde Zeiningen können Sie auch weiterhin vom Angebot SBB Spartageskarten profitieren. Um vom bestmöglichen Angebot profitieren zu können müssen diese mindestens zehn Tage vor dem Reisedatum gebucht werden.
Nähere Informationen dazu finden sie unter zeiningen.ch
Restriktive Regelung Wahlplakate in der Gemeinde Zeiningen
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 25. November 2024 beschlossen, dass ab sofort ein generelles Verbot für das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten an gemeindeeigener Infrastruktur (z.B. Beleuchtungskandelabern, Bushaltestellen, Stromverteilerkasten, Geländer bei Brücken etc.) im gesamten Innerortsbereich von Zeiningen.
Der Gemeinderat behält sich vor, die Plakate bei Widerhandlung auf Kosten der Parteien / Organisationen unangemeldet zu entfernen.
Für freistehende Abstimmungs- und Wahlpropaganda und Plakate auf privatem Grund gelten weiterhin die Vorschriften gemäss kantonalem Merkblatt «Wahl-, Abstimmungs- und andere temporäre Plakate» vom 01. April 2021.
Publikation der Einwohner-Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 02. Dezember 2024
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse vom 02. Dezember 2024 veröffentlicht:
- Das Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 05. Juni 2024 wurde mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Der Kreditantrag Erschliessung Aennermatt wurde mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Der Nachtragskredit Holzschnitzelheizung Luft/Wasser-Wärmepumpe wurde mit 47 Ja, 57 Nein bei 33 Stimmenthaltungen abgelehnt. Der zu diesem Traktandum gestellte Wiedererwägungsantrag wurde mit 51 Ja und 62 Nein abgelehnt.
- Das zusätzliche IV-WC im Erdgeschoss des Mehrzweckgebäudes wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt.
- Zum Regenwassertank beim MZG wurde ein Rückweiungsantrag gestellt mit der Begründung, dass das Projekt überarbeitet werden soll und den Kosten auch der Nutzen gegenübergestellt werden soll. Dieser Rückweisungsantrag wurde mit 106 Ja gegen 17 Nein genehmigt.
- Zum Traktandum Genehmigung Elektra 2.0 wurde ein Rückweisungsantrag gestellt mit der Begründung, dass nebst Option A «Elektra 2.0» die Option B «Verkauf der Elektra» genauer überprüft werden soll.
- Das Budget 2025 der Einwohnergemeinde wurde mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Genehmigung ordentliche Einbürgerung Familie Tibi. Der Familie Tibi wurde das Gemeindebürgerrecht mit grosser Mehrheit zugesichert.
- Genehmigung ordentliche Einbürgerung Familie Klinger. Der Familie Klinger wurde das Gemeindebürgerrecht mit grosser Mehrheit zugesichert.
- Genehmigung ordentliche Einbürgerung Familie Nilsen. Der Familie Nilsen wurde das Gemeindebürgerrecht mit grosser Mehrheit zugesichert.
- Genehmigung Protokollführung als Beschlussprotokoll wurde mit 13 Ja, 112 Nein bei 7 Stimmenthaltungen abgelehnt. Die Protokolle werden weiterhin als Wortprotokolle abgefasst.
- Die Kreditabrechnung Mühlegasse wurde mit 124 Ja, 0 Nein bei 7 Stimmenthaltungen genehmigt
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von 10% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung ergriffen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 06. Januar 2025
Publikation der Ortsbürger-Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 02. Dezember 2024
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse vom 02. Dezember 2024 veröffentlicht:
- Das Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07. Juni 2024 wurde mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Das Budget 2025 Ortsbürgergemeinde wurde mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Der Kreditantrag Beleuchtung Etzmatt (Richtung Blockhaus) wurde mit grosser Mehrheit genehmigt, jedoch gemäss dem an der Versammlung gestellten Antrag (mit einer geschalteten Beleuchtung zusammenhängend mit Anlässen im Blockhaus).
Alle traktandierten Geschäfte wurden grossmehrheitlich angenommen. Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von 10% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung ergriffen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 06. Januar 2025
Gemeindekanzlei Zeiningen
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