Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Stammtisch findet statt \ Informationen zur Schulraumplanung/Sanierung Fussballplatz/Parkplätze/Nutzungsplanung \ Hinweis Ruhezeiten
Stammtisch findet statt
Der auf den Donnerstag, 25. Juni 2020, 19.00 Uhr, festgelegte Stammtisch mit Gemeindepräsidentin Gisela Taufer wird wie geplant im Gasthaus zur Taube durchgeführt.
Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch.
Gemeindekanzlei
Informationen zur Schulraumplanung/Sanierung Fussballplatz/Parkplätze/Nutzungsplanung
Die Gemeinde Zeiningen wächst und der Schulraum für die Kinder wird knapper. Mit dem Kindergartenprovisorium ab Schuljahr 2020/21 für eine dritte Kindergartenabteilung wurden bereits erste Sofortmassnahmen eingeleitet.
Die Gemeinde hat zusammen mit der Schule seit letztem Herbst intensiv an der Analyse des bestehenden und zukünftig benötigten Schulraumes in Zeiningen gearbeitet.
Die Grundlagen liegen nun vor und sind auf unserer Webseite abrufbar. Die Gemeinde und die Schule sind zum Schluss gekommen, dass entweder ein Neubau oder eine Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes im Gebiet Brugglismatt nötig wird.
Finanziell gesehen hat das Projekt auch Auswirkungen auf die Sanierung der Mehrzweckhalle, des Fussballplatzes und der Parkplätze sowie die Nutzungsplanung. Auch diese wurden in der Planung berücksichtig und die weiteren Schritte geplant. Informationen zu allen Themen finden Sie im Communiqué auf der Webseite unter Aktuelles, Projekte.
Für alle Interessierten findet zudem am 12. August um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Mitteldorf eine Informationsveranstaltung zur Schulraumplanung statt. Danke für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeindekanzlei
Hinweis Ruhezeiten
Wir machen auf die Ruhezeiten gemäss unserem Polizeireglement aufmerksam:
In Wohngebieten ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasen schneiden mit Motormähern, Hämmern, Fräsen, Bohren, Motorsägen usw.) im Freien verboten.
In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufenlassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien.
Wir bitten die Bevölkerung um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der Ruhezeiten.
Besten Dank.
Gemeindekanzlei Zeiningen
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