Nachrichten aus Zeiningen: Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen entlang von öffentlichen Gemeindestrassen \ Rücktritt Mitglied Schulpflege
Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen entlang von öffentlichen Gemeindestrassen Gemäss § 109 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) sind Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer dafür verantwortlich, dass die auf ihrem Grundstück befindenden Einfriedigungen, Bäume und Sträucher die öffentliche Strasse, den Verkehr und Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Bäume und Sträucher müssen deshalb bis auf die Parzellengrenze zur Strasse (Fahrbahnrand) und auf ein Lichtraumprofil von mindestens 4.50 m über der Fahrbahn, bzw. 2.50 m über dem Trottoir zurück geschnitten werden. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und bei Straßen Signalen ist auf eine ausreichende Freistellung zu achten. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe. Bauverwaltung Zeiningen
Rücktritt Mitglied Schulpflege Alain Stebler hat per Ende Mai 2018 seinen Rücktritt aus der Schulpflege bekannt gegeben. Das Rücktrittgesuch wurde am 18. Mai 2018 von der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau genehmigt. Zurzeit klärt die Schulpflege Zeiningen ab, ob auf drei Mitglieder reduziert werden soll. Sobald das Ergebnis vorliegt, werden entweder Ersatzwahlen angesetzt oder die Reduktion der Schulpflegemitglieder an der Gemeindeversammlung beantragt. Wahlbüro Gemeindekanzlei Zeiningen
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