Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Mieterwechsel \ Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern \ Mahngebühren im Steuerbereich
Mieterwechsel
Wir machen alle Wohnungs- und Hausvermieter darauf aufmerksam, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Die Meldung kann elektronisch via www.drittmeldung.ch erfolgen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Mithilfe.
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und Ähnliches dürfen die Sicht auf Öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden aufgefordert, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Pflanzen auf das zulässige Mass zurückzuschneiden.
Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume, Sträucher oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m aufzuasten (ab Fahrbahn gemessen) und bei Trottoirs sowie Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen.
Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. Bei Gemeindestrassen wird ein Rückschnitt auf das March toleriert, sofern keine Sichtzone tangiert wird. Bei Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein (Einhaltung Sichtzone). Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen.
Ein Rückschnitt dient der Sicherheit für Fussgänger und den fahrenden Verkehr.
Mahngebühren im Steuerbereich
Am 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft getreten. Seither werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung:
1. Mahnung Fr. 35.00, 2. Mahnung Fr. 50.00) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch und definitiv Fr. 35.00 und Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand provisorisch sowie auch definitiv Fr. 100.00) Mahngebühren erhoben.
In den letzten Wochen haben Sie das Formular zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten. Bei Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
Es wird empfohlen, mit dem Einzahlungsschein für die provisorische Steuerrechnung 2025, monatliche Teilzahlungen zu leisten.
Gemeindeverwaltung Zeiningen
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