Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Orientierung über das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen entlang von öffentlichen Gemeindestrassen \ Rücktritt Mitglied Finanzkommission \ Sperrung Fussweg zwischen Winkelgässli und Schule Brugglismatt \ Baugesuche \ Zeiningen AO, Kantonsstrasse K 493, Juchgasse;
Belagssanierung inkl. N3-207, Sperrung und Umleitung für Deckbelagsarbeiten
Orientierung über das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen entlang von öffentlichen Gemeindestrassen
Gemäss § 109 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) sind Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer dafür verantwortlich, dass die auf ihrem Grundstück befindenden Einfriedigungen, Bäume und Sträucher die öffentliche Strasse, den Verkehr und Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Bäume und Sträucher müssen deshalb bis auf die Parzellengrenze zur Strasse (Fahrbahnrand) und auf ein Lichtraumprofil von mindestens 4.50 m über der Fahrbahn, bzw. 2.50 m über dem Trottoir zurück geschnitten werden.
Insbesondere im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und bei Straßen Signalen ist auf eine ausreichende Freistellung zu achten.
Für Ihre Bemühungen und Verständnis danken wir Ihnen.
Bauverwaltung Zeiningen
Rücktritt Mitglied Finanzkommission
Thomas Wiederkehr, Präsident der Finanzkommission hat per 31. Dezember 2019 seine Demission aufgrund des Wegzugs aus der Gemeinde im Jahr 2020 eingereicht. Wir suchen daher einen Ersatz ab 1. Januar 2020. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurde auf den 24. November 2019 festgelegt.
Die Wahlvorschläge für Kandidaturen sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 09. Oktober 2019, 12.00 Uhr, der Gemeindekanzlei Zeiningen einzureichen (§ 29a GPR). Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite herunter geladen werden.
Werden weniger oder gleich viel Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde, bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro
Sperrung Fussweg zwischen Winkelgässli und Schule Brugglismatt
Aufgrund der Baustelle für den Hochwasserschutz muss der Fussweg entlang des Möhlinbachs zwischen dem Winkelgässli und der Schulanlage Brugglismatt vom Dienstag ,11. Juni 2019 für ca. 3 Wochen gesperrt werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverwaltung Zeiningen
Baugesuche
- Baugesuch Nr. 2019-22
- Bauherrschaft: Dr. Martin Hohermuth, Höllstenstrasse 6, 4313 Möhlin
- Grundeigentümer: Peter Hohler, Ritzhansweg 2, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser: Dr. Martin Hohermuth, Höllstenstrasse 6, 4313 Möhlin
- Lage: Bummerte (Fischzucht), Parz.-Nr. 1072
- Bauvorhaben: Sonnenschutz-Anlage gegen Algenwachstum in Krebsteichen
- Baugesuch Nr. 2019-23
- Bauherrschaft: Sabin Nussbaum, obere Rebgasse 10a, 4314 Zeiningen
- Grundeigentümer: Sabin Nussbaum, obere Rebgasse 10a, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser: Sabin Nussbaum, obere Rebgasse 10a, 4314 Zeiningen
- Lage: Müsgasse 3, Parz.-Nr. 134
- Bauvorhaben: Umbau der Wohnungen 1+2, zu einer Maisonette-Wohnung
Die Baugesuche liegen vom 06. Juni 2019 bis am 05. Juli 2019 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Zeiningen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen.
Zeiningen AO, Kantonsstrasse K 493, Juchgasse;
Belagssanierung inkl. N3-207
Sperrung und Umleitung für Deckbelagsarbeiten
Für den Einbau des Deckbelags wird die Kantonsstrasse K 493 von der Kreuzung Landstrasse bis zur Kreuzung Oberer Katzenstirnenweg
- vom Montag, 17. Juni 2019, 06:00 Uhr
- bis Freitag, 21. Juni 2019, 18:00 Uhr
für jeglichen Motorfahrzeugverkehr gesperrt. Es besteht eine signalisierte Umleitung. Für den Zweiradverkehr sowie für Fussgängerinnen und Fussgänger ist der Rad-/Gehweg jederzeit benutzbar.
Die Sperrung der Kantonsstrasse K 493 bringt für alle Verkehrsteilnehmenden Vorteile: Einerseits kann das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Deckbelag innert kurzer Zeit mit einer hohen Qualität einbauen lassen, andererseits profitieren die Strassenbenutzerinnen und –benutzer von einer minimalen Behinderungszeit.
Die Belagsarbeiten erfordern trockenes und warmes Wetter.
Bei schlechter Witterung verschiebt sich die Strassensperrung um eine Woche auf den 24. Juni 2019. Sollt auch dann der Einbau des Deckbelags nicht möglich sein, müssen die Arbeiten und die damit verbundene Strassensperrung auf den 01. Juli 2019 verschoben werden.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bittet die Verkehrsteilnehmenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und dankt für das Verständnis.
Aarau, 7. Juli 2019
Der Kantonsingenieur
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»