Nachrichten aus Zeiningen: Baubewilligung \ Steuern 2025 \ Parkieren mit Parkscheibe (Parz. 1957) und Verbot für Motorwagen und Motorräder (Parz. 1993)
Baubewilligung
Baubewilligung 2025-07
Bauherrschaft: Vogt Christian und Stefanie, Hellweg 20, 4314 Zeiningen
Grundeigentümer/-in: Vogt Christian und Stefanie, Hellweg 20, 4314 Zeiningen
Projektverfasser/-in: Vogt Christian und Stefanie, Hellweg 20, 4314 Zeiningen
Bauvorhaben: Verglasung des gedeckten Sitzplatzes am EFH
Lage: Hellweg 20, Parzelle 1313
Baubewilligung erteilt, vereinfachtes Verfahren
Steuern 2025 Im Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen 2025 verschickt. Diese werden auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Falls sich Ihre Situation verändert hat, können Sie beim Regio-Steueramt in Wallbach eine Anpassung der Rechnung an die richtigen Verhältnisse verlangen. Die Steuern werden per 31. Oktober zur Zahlung fällig. Jede Zahlung vor dem Verfalltag wird mit einem Vergütungszins von 0.75 % p.a. honoriert. Auf der offenen Steuerforderung muss ab 1. November ein Verzugszins von 5.0 % p.a. verlangt werden. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code der Einzahlungsscheine jeweils nur für ein bestimmtes Steuerjahr gilt. Weitere Informationen zu den Steuern erhalten Sie auf www.ag.ch/steuern. Bei Fragen steht Ihnen das Regio-Steueramt in Wallbach oder die Finanzverwaltung in Zeiningen gerne zur Verfügung.
Parkieren mit Parkscheibe (Parz. 1957) und Verbot für Motorwagen und Motorräder (Parz. 1993) Aufgrund von regelmässig ganztägig geparkten Fahrzeugen sieht sich der Gemeinderat gezwungen, diese Situation wie folgt einzuschränken:
Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetzt vom 19. Dezember 1958 (Stand 01. Mai 2024) und die zugehörige Signalisationsverordnung vom 05. September 1979 (Stand 08. April 2024) verfügt der Gemeinderat Zeiningen folgende Verkehrsanordnung:
Parzelle 1957 «Parkieren mit Parkscheibe» (Signal 4.18); mit dem Zusatz: «Ganzer Platz, Werktage 08.00 – 19.00 Uhr, max. 3 Stunden» Parzelle 1993 «Verbot für Motorwagen und Motorräder» (Signal 2.13); Zusatztafel «Forst- und Landwirtschaft gestattet» Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeinderat Zeiningen einzureichen. Die Verkehrsanordnung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Gemeindeverwaltung Zeiningen
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Nachrichten aus Zeiningen: Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2029 \ Bevölkerungsstatistik 2024 \ Verlängerung Sperrung Buuserstrasse (Verbindungsstrasse nach Buus) \ Aris – Reise ins Herz der Musik \ Gesuche um...
Vereinspräsidentin Celina Kuoni begrüsste die Teilnehmenden am 24. Januar 2025 zur 123. Ordentlichen Generalversammlung. Es nahmen 20 Aktivmitglieder, acht Ehrenmitglieder, vier Freimitglieder, zwei Gäste und ein Mitturner des...
Nachrichten aus Zeiningen: Information betreffend Bauarbeiten; Baustart Mehrzweckgebäude \ Anpassung Signalisation «Parkieren nur mit zeitlicher Beschränkung gestattet»