Publikationen der Gemeinde Zeiningen
Von: Gemeinde Zeiningen
Nachrichten aus Zeiningen: Baubewilligung \ Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang \ Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 7. Dezember 2022 \ Gemeindeschreiber Patrick Amrein verlässt Zeiningen \ Weihnachtsbaumverkauf
Baubewilligung
- Baubewilligung 2022-57
- Bauherrschaft: Hürbin Silvia und Othmar, Grieshaldenweg 25, 4314 Zeiningen
- Grundeigentümer/-in: Hürbin Silvia und Othmar, Grieshaldenweg 25, 4314 Zeiningen
- Projektverfasser/-in: Hürbin Silvia und Othmar, Grieshaldenweg 25, 4314 Zeiningen
- Bauvorhaben: Erweiterung Balkon Süd-West im Erdgeschoss
- Lage: Grieshaldenweg 25, Parzelle 1325
- Baubewilligung erteilt, vereinfachtes Verfahren
Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Sandra Pfaffen wurde am 27. November 2022 im 2. Wahlgang als Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 gewählt. Gestützt darauf hat sie ihre Demission als Mitglied der Finanzkommission eingereicht.
Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat das Entlassungsgesuch genehmigt. Für den frei gewordenen Sitz in der Finanzkommission ist eine Ersatzwahl anzuordnen.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde auf den 12. März 2023 festgelegt. Dabei handelt es sich um einen ordentlichen Abstimmungstermin des Bundes (Blankoabstimmungstermin).
Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei der Gemeindekanzlei Zeiningen einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des Kandidaten/der Kandidatin enthalten.
Ferner ist die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten/eine Kandidatin vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen (siehe Rückseite Anmeldeformular).
Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens am Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Zeiningen eingereicht werden.
Hinweise zum Wahlverfahren/Möglichkeit einer stillen Wahl:
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind (0 – 1), ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze (1) nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde, beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Dadurch würde sich der 1. Wahlgang vom 12. März 2023 erübrigen und der Urnengang entfällt.
Wahlbüro Zeiningen
Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 7. Dezember 2022
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022
- Genehmigung Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 08. Juni 2022
- Genehmigung Verpflichtungskredit Werkleitungssanierung Oberdorf
- Genehmigung Verpflichtungskredit Werkleitungssanierung Winkelgässli
- Genehmigung Verpflichtungskredit (Baukredit) Neubau 3-fach Kindergarten
- Genehmigung Budget 2023 Einwohnergemeinde
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022
- Genehmigung Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
- Genehmigung Budget 2023 Ortsbürgergemeinde
Alle traktandierten Geschäfte wurden grossmehrheitlich angenommen. Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von 10% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Veröffentlichung ergriffen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 13. Januar 2023
Der Gemeinderat
Gemeindeschreiber Patrick Amrein verlässt Zeiningen
Der Gemeinderat Zeiningen und der Gemeinschreiber Patrick Amrein haben sich in bestem gegenseitigem Einvernehmen per Ende März 2023 getrennt. Der lange Arbeitsweg war für Patrick Amrein längerfristig nicht mehr tragbar. Er wird sich in seiner Wohnregion einer neuen beruflichen Herausforderung stellen. Der Gemeinderat bedankt sich bei Patrick Amrein für seine geleistete Arbeit und wünscht ihm beruflich und privat alles Gute.
Die Stelle wird zur Neubesetzung ausgeschrieben. Ein lückenloser Übergang und die Sicherstellung der Arbeitsabläufe sind mit dem bestehenden Personal gewährleistet.
Weihnachtsbaumverkauf
Die Gemeindeverwaltung, der Forstbetrieb Region Möhlin und die Männerriege Zeiningen freuen sich über die vielen Bestellungen der Weihnachtsbäume.
Der Verkauf der Weihnachtsbäume findet am Samstag, 17. Dezember 2022 gegen Barzahlung (im Rahmen der «Zeiniger Wiehnacht»), von 10.00 bis 13.00 Uhr, vor der Kirche statt.
Für einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.-- wird der Baum nach Hause geliefert (Zeiningen).
Gemeindekanzlei Zeiningen
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