Nachrichten aus Zeiningen: Stille Wahl Gesamterneuerungswahl 2022/2025 \ Baubewilligungen
Stille Wahl Gesamterneuerungswahl 2022/2025 Für die Gesamterneuerungswahlen der Amtsperiode 2022/25 sind während der Anmeldefrist weniger oder gleich viele Anmeldungen eingegangen wie Personen zu wählen sind. Innerhalb der angesetzten Nachmeldefrist von 5 Tagen (Ablauf am 23. August 2021, 12.00 Uhr) sind nicht mehr Personen als Sitze gemeldet worden. Daher werden folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR):
Finanzkommission (3 Sitze)
Waldmeier Thomas, 1974, Nussbaumweg 6, parteilos, bisher
Pfaffen Sandra, 1973, Wiesenweg 13, parteilos, bisher
Merz Elisabeth, Gehrenweg 1, parteilos, bisher
Wahlbüro/Stimmenzähler/-innen (3 Sitze)
Körkel Soder Andrea, 1976, Leimgasse 21, Grüne, bisher
Hohler Stefanie, 1994, Mühlegasse 42, parteilos, bisher
Freiermuth-Kesseli Brigitte, 1956, Erlenweg 4, CVP, bisher
Wunderlin Gertrud, 1962, Maispracherweg 6, CVP, bisher
Steuerkommission (3 Sitze)
Senn Niklaus, 1957, Im Gässli 1, CVP, bisher
Suter Kenneth, 1969, Gehrenmatt 14, CVP, bisher
Isler Boris, 1953, Obere Rebgasse 9, FDP, bisher
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR]). Wahlbüro
Baubewilligungen
BG-Nr. 2021-34;
Bauherrschaft und Grundeigentümer: Meyer Mark und Ana, Mittlerer Katzenstirnenweg 10, 4314 Zeiningen;