Nachrichten aus Zeiningen: Baubewilligungen \ Prämienverbilligung 2025 \ Bienenhaltung \ Mitarbeitende Mittagstisch für Kinder \ Mitarbeiter/in Hauswartung und Werkhof \ Verfall der Steuern 2024
Bauvorhaben: Ersatz der Überdachung (bereits erstellt)
Lage: Mitteldorf 9, Parzelle 181
Baubewilligung erteilt, ordentliches Verfahren
Prämienverbilligung 2025 Bis 30. September 2024 hat die SVA Aargau allen anspruchsberichtigten Personen den Code für den Antrag auf Prämienverbilligung 2025 zugestellt. Die Anmeldung ist ausschliesslich online möglich. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch einen Anmeldecode für den Onlineantrag.
Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Anmeldemöglichkeit für die Prämienverbilligung 2025 startet im September 2024 und dauert bis zum 31. Dezember 2024.
Bienenhaltung An die Bienenhalter/innen wird auch im Jahr 2024 ein Betrag von CHF 30.00 pro Bienenvolk ausgerichtet. Die Berechtigten teilen bitte der Abteilung Finanzen (061 855 90 17 oder finanzverwaltung@zeiningen.ch) die Anzahl der 2024 gehaltenen Völker bis zum 31. Oktober 2024 mit.
Mitarbeitende Mittagstisch für Kinder Für den Mittagstisch sucht die Gemeinde Zeiningen ab 01. Dezember 2024 eine Mitarbeitende Mittagstisch, jeweils am Montag, Dienstag (und Donnerstag). Die Stellenausschreibung ist auf der Webseite www.zeiningen.chveröffentlicht.
Mitarbeiter/in Hauswartung und Werkhof Für unsere Hauswartung und den Werkdienst suchen wir per 01. Januar 2025 eine/n technisch versierte/n Mitarbeiter/in Hauswartung und Werkhof mit einem Pensum von 100 %. Die Stellenausschreibung ist auf der Webseite www.zeiningen.chveröffentlicht.
Verfall der Steuern 2024 Die provisorischen Steuern 2024 sind bis am 31. Oktober 2024 zu begleichen. Für Ausstände wird ab 1. November 2024 ein Verzugszins von 5 % berechnet. Seit dem 01. Januar 2019 hat der Kanton Aargau Mahngebühren eingeführt. Für eine Mahnung von ausstehenden Forderungen werden CHF 35.00 Mahngebühren erhoben. Für das Einleiten der Betreibung werden nebst den Betreibungskosten zusätzliche CHF 100.00 Betreibungsgebühren erhoben. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den provisorischen Steuerausstand fristgerecht zu bezahlen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Abteilung Finanzen (061 855 90 17 oder finanzverwaltung@zeiningen.ch). Besten Dank. Gemeindekanzlei Zeiningen
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Nachrichten aus Zeiningen: Information betreffend Bauarbeiten; Baustart Mehrzweckgebäude \ Anpassung Signalisation «Parkieren nur mit zeitlicher Beschränkung gestattet»
Das Wetter machte der ursprünglichen Planung gehörig einen Strich durch die Rechnung. Doch die Jugi Zeiningen und ihre Leiterinnen und Leiter liessen sich nicht lumpen und stellten kurzfristig das Chlaushock-Programm um.