Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 21.02. bis 23.03.2020 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinde Wölflinsiwl
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Nachrichten aus Wölflinswil: Gemeindeverwaltung geschlossen \ Keine Kehrichtabfuhr am Ostermontag; Nachholung am Mittwoch, 03.04. \ Häckseltour \ Ausserordentliche Gemeindeversammlung