Gemeindeverband Wasserversorgung Oberhof-Wölflinswil Öffentliche Auflage der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2005 Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2005 des Gemeindeverbandes Oberhof-Wölflinswil liegt gestützt auf § 7 der Satzungen in der Zeit vom 23. Juni bis 24. Juli 2006 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Die Rechnung hat mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 5'519.10 geschlossen. Gegen die durch die Finanzkommission geprüfte und vom Vorstand genehmigte Jahresrechnung 2005 kann während der öffentlichen Auflage von 1/5 der Stimmberechtigten einer Gemeinde oder einem Gesamtgemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt werden. Das Begehren für eine Urnenabstimmung ist dem Vorstand einzureichen, der über das Zustandekommen entscheidet. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wird die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2005 rechtskräftig.
Projektauflage Radweg Mühligass Die Projektpläne und die Landerwerbstabelle mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 + 3 des Aargauischen Baugesetzes während 30 Tagen vom 27. Juni 2006 bis 26 Juli 2006 in der Gemeindeverwaltung Wölflinswil zur Einsicht auf. Einsprachen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel an den Gemeinderat Wölflinswil, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb, einzureichen.
Am frühen Nachmittag des 11. April organisierte der Verein Fürenand Wölflinswil-Oberhof einen Ausflug mit Kleinbussen ins Zugerland. Und wie sich bereits bei der Abfahrt in Wölflinswil und Oberhof zeigte, war das Datum optimal...