Publikationen der Gemeinde Wölflinswil
Von: Gemeinde Wölflinswil
Nachrichten aus Wölflinswil: Rümli \ Ersatzwahl Finanzkommission \ Rücktritt aus dem Gemeinderat \ Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat \
Rümli
Das Rümli in Oberhof ist am Freitag, 24. Januar von 19.30 bis 23 Uhr geöffnet. Wir freuen uns, wenn uns wieder viele Jugendliche in unserem Jugendraum besuchen.
Das Betreuerteam
Ersatzwahl Finanzkommission für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
Nachdem in der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nachstehende Person in stiller Wahl als Mitglied der Finanzkommission für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:
Mitglied Finanzkommission (1 Sitz)
► Borer-Reimann Eva Maria, 1989, Wölflinswil AG, Oeligass 80, parteilos
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Rücktritt aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Reto Herzog tritt per 31. Mai 2025 aus dem Gemeinderat zurück. Während fast zweieinhalb Jahren hat er die Geschicke der Gemeinde Wölflinswil mitgelenkt.
Der Gemeinderat dankt Reto Herzog für sein grosses Engagement zu Gunsten der Bevölkerung und der Gemeinde bestens. Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat dem Rücktrittsbegehren bereits zugestimmt.
Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025, 1. Wahlgang am 18. Mai 2025; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 18. Mai 2025, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Wölflinswil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 04. April 2025, 12.00 Uhr), einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).
Gemeinde Wölflinswil
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»