Publikationen der Gemeinde Wölflinswil
Von: Gemeinde Wölflinswil
Nachrichten aus Wölflinswil: Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang \ Rümli \ Abstimmungen und Wahlen vom 24. November \ Mäuseschwanzabgabe
Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Roland Döbeli tritt per 31. Dezember 2024 als Mitglied der Finanzkommission zurück.
Am 09. Februar 2025 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Wölflinswil zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei Wölflinswil bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 27. Dezember 2024, 12.00 Uhr einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter www.woelflinswil.ch heruntergeladen werden.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag), welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird, berücksichtigt werden. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung.
Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro
Rümli
Das Rümli in Oberhof ist am Freitag, 22. November von 19.30 bis 23 Uhr geöffnet. Wir freuen uns, wenn uns wieder viele Jugendliche in unserem Jugendraum besuchen.
Das Betreuerteam
Abstimmungen und Wahlen vom 24. November
Am Sonntag, 24. November finden eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt. Das Wahlbüro im Gemeindehaus am Dorfplatz ist von 08.30 bis 09.00 Uhr geöffnet.
Die briefliche Stimmabgabe (Gemeindebriefkasten) ist ebenfalls bis 9 Uhr möglich. Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen!
Mäuseschwanzabgabe
Auch im Jahr 2024 findet die Mäuseschwanzannahme von Oberhof und Wölflinswil wieder für beide Gemeinden gemeinsam statt:
- am Montag, 25. November, 16.30 bis 17.30 Uhr, im Untergeschoss (Garage) Schulanlage Moos, Oberhof
Bitte geben Sie vor Ort die Bankverbindung für die Überweisung des Mäusegeldes bekannt.
Gemeinde Wölflinswil
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