Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Krankenkassenprämienverbilligung 2025 \ Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen\eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung \ Weihnachtsbaumausgabe
Krankenkassenprämienverbilligung 2025
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickte bis 30.09.2024 möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Code für die Internetanmeldung.
Falls Sie keinen Code erhalten oder der Code abgelaufen ist, können Sie einen neuen Code unter sva-ag.ch/pv bestellen. Der Code ist sechs Wochen gültig.
Die Antragsfrist läuft am 31.12.2024 ab. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse melden Sie direkt der SVA Aargau. Auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist meldepflichtig.
Falls Sie Unterstützung bei der Eingabe des Online-Antrages benötigen, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle SVA Wittnau gerne weiter.
Für alle weiteren Anliegen und Fragen ist die SVA Aargau, Aarau, sva-ag.ch/pv zuständig.
Gemeindezweigstelle SVA Wittnau
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01.05.2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden.
In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen ist die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich den Einwohnerdiensten mitzuteilen.
Besten Dank.
Einwohnerdienste Wittnau
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint, aber auch ein Umzug innerhalb eines Wohnhauses.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt.
Einwohnerdienste Wittnau
Weihnachtsbaumausgabe
Die diesjährige Weihnachtsbaumausgabe findet am Samstag, 21.12.2024 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, auf dem Platz vor dem Mehrzweckgebäude statt. Die JuBla Wittnau betreibt während dieser Zeit einen Stand mit Kaffee und Kuchen.
Pro Wittnauer Haushaltung wird ein Weihnachtsbaum gratis abgegeben. Weitere Bäume können gegen Bezahlung bezogen werden. Preis pro Baum CHF 20.00.
Die frisch gehauenen Fichten-Weihnachtsbäume sind FSC zertifiziert und stammen aus unserem Wald.
Forstbetrieb Thiersteinberg
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