Der Forstbetrieb Thiersteinberg bietet die Entsorgung für Schnittgut von Bäumen künftig nicht mehr an. Der bisherige Abnehmer nimmt die Ware nicht mehr an. Ein weiterer Grund dafür ist, dass jeweils nicht nur Astmaterial deponiert wurde, sondern die Ware auch mit anderen Materialien verunreinigt wurde, was die Qualität minderte. Im Weiteren weist der Gemeinderat darauf hin, dass das Wegwerfen, Verbrennen, Ablagerungen und Zurücklassen von Abfällen in der freien Natur (Flur, Wald und Gewässer) verboten ist (§ 6 und 8 Abfallreglement). Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Gemeindekanzlei Wittnau
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