Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Kinderkonzert Musikgesellschaft \ Steuerrechnung \ Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen \ eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Kinderkonzert Musikgesellschaft Wittnau, 16.03.2025
Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung, «Kinderkonzert», der Musikgesellschaft Wittnau, in der Turnhalle am Sonntag, 16.03.2025 von 09.00 - 15.00 Uhr.
Der Gemeinderat
Steuerrechnung 2025
Das Steueramt des Kantons Aargau hat kürzlich die provisorischen Steuerrechnungen für das laufende Jahr verschickt. Für Zahlungseingänge, welche vor dem Fälligkeitstermin des 31. Oktobers eintreffen, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0.75 %.
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass offensichtlich übersetzte Einzahlungen und Guthaben zurückerstattet werden. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern nur den beigelegten QR-Einzahlungsschein. Besten Dank für die fristgerechte Zahlung.
Abteilung Finanzen
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01.05.2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank.
Einwohnerdienste Wittnau
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt.
Einwohnerdienste Wittnau
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