Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während Sommerferien \ Gesuch um ordentliche Einbürgerung \ Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025 \ Gesamterneuerungswahl - Steuerkommission \ Verkehrsbeschränkungen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während Sommerferien
Die Schalter der Gemeindeverwaltung Wittnau sind während den Sommerferien vom Montag, 3. Juli bis Freitag, 8. August 2021 reduziert geöffnet:
- Tage Oeffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: geschlossen
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Freitag: 07.30 - 13.00 Uhr durchgehend
Ausserhalb der Schalteröffnungszeiten können Besprechungstermine mit dem Personal der Gemeindeverwaltung, 062 865 67 20 vereinbart werden.
Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben in der Gemeinde Wittnau ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
- Gromotka Bernd Michael, 1973, männlich, deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in 5064 Wittnau, Kirchmattstrasse 7.
- Gromotka Mandy, 1981, weiblich, deutsche Staatsangehörige und wohnhaft in 5064 Wittnau, Kirchmattstrasse 7.
- Gromotka Marie-Julie, 2011, weiblich, deutsche Staatsangehörige und wohnhaft in 5064 Wittnau, Kirchmattstrasse 7
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingabe prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Der Gemeinderat
Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025
Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt.
Gewählt werden 5 Mitglieder des Gemeinderats, Gemeindeammann und Vizeammann, 3 Mitglieder der Finanzkommission, 3 Mitglieder der Steuerkommission, 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission, 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) sowie 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Ersatzstimmenzähler).
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch / Aktuelles) bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Das Wahlbüro
Gesamterneuerungswahl - Steuerkommission
Für die Steuerkommission stellt sich Denise Schmid nicht mehr zur Wahl für die nächste Amtsperiode zur Verfügung. Interessierte Personen können sich gerne bei der Verwaltung melden. Die Ausführungen zum Ablauf der Gesamterneuerungswahl können der vorstehenden Publikation entnommen werden.
Der Gemeinderat
Verkehrsbeschränkungen
Erlenhof in K 487 Wölflinswilerstrasse, ausserorts - Kein Vortritt
Guggermatt in K 487 Wölflinswilerstrasse, innerorts - Kein Vortritt
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung(en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 31. Juli 2021 bis 30. August 2021, bei der verfügenden Behörde (BVU) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau
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