Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern \ Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige \ Mahngebühren Steuerbezug \ Gebäudenachführung Wittnau \ Baugesuch, öffentliche Auflage
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen und Fusswege werden gebeten, sämtliche Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, ebenso Bepflanzungen am Strassenrand.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachten der nachstehenden Vorschriften Sie als Grundeigentümer im Falle eines Unfalles zumindest mithaften. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, auszuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden.
Hecken und Sträucher sind gegenüber Gemeindestrassen auf 60cm und gegenüber Kantonsstrassen auf 1m Abstand zurückzuschneiden. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Den Grundeigentümern wird für die Beachtung dieser Vorschriften gedankt.
Wir danken den Grundeigentümern für die Einhaltung dieser Vorschriften und bitten darum, diese bis spätestens 31.10.2024 umzusetzen.
Der Gemeinderat
Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige
In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.
Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2024 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2024 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regionale Steueramt in Frick (+41 62 865 28 90 / steuern@frick.ch) wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2024 nicht möglich, wenden Sie sich rechtzeitig an die Abteilung Finanzen Wittnau (062 865 67 20 / finanzen@wittnau.ch). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2024 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 bis zum 31. Oktober 2024 begleichen.
Die Abteilung Finanzen
Mahngebühren Steuerbezug
Von den Kantonalen Behörden sind zudem Gebühren festgelegt worden, wenn Zahlungen nicht fristgerecht beglichen werden. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt CHF 35.00.
Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen CHF 100.00.
Die Abteilung Finanzen
Gebäudenachführung Wittnau
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab nächster Woche in Wittnau alle Neu- und Umbauten im Rahmen der Vorgaben der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) sowie Eigentümer- und Gemeindemeldungen erfasst werden. Die zuständige Firma Brem Geomatik wird die Vermessungsarbeiten vor Ort durchführen.
Diese Arbeiten finden ohne vorherige Terminabsprache statt, da die Gebäude lediglich von aussen vermessen werden. Der Zutritt zum Grundstück ist gemäss Geoinformationsgesetzgebung erlaubt, Ihre Anwesenheit ist dabei nicht erforderlich. Sollte niemand anwesend sein, hinterlassen die Mitarbeiter der Brem Geomatik eine schriftliche Information im Briefkasten.
Nach Abschluss der Arbeiten erhalten die betroffenen Eigentümer einen Situationsplan mit den eingemessenen Veränderungen. Die Kosten der Gebäudenachführung werden gemäss der kantonalen Geoinformationsverordnung den Eigentümerinnen und Eigentümern in Rechnung gestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Brem Geomatik unter der Telefonnummer 062 865 30 00 oder per E-Mail an geometer@brem-geomatik.ch gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Die Gemeindeverwaltung
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau
vom 13.09.2024 bis 14.10.2024 auf:
- Bauherrschaft: Meyer Immobilien + Bau AG, 5063 Wölflinswil
- Grundeigentümer: Bauherrschaft
- Projektverfasser: Stephan Kehr Holzbau und Bauplanung, 5064 Wittnau
- Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus
- Standort: Parzelle 467, Hauptstrasse 90
- Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Wittnau
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