Nachrichten aus Wittnau: Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen \ eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung \ Baubewilligung erteilt \ Identitätskarte und Pass noch gültig?
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Einwohnerdienste Wittnau
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt. Einwohnerdienste Wittnau
Baubewilligung erteilt
Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft, Wittnau,
Ortslage: Parzelle 328, Oberer Kirchweg 6a,
Bauvorhaben: Neubau Rankgerüst
Identitätskarte und Pass noch gültig? Bald beginnen die Sommerferien und viele Leute geniessen ihren Urlaub in der nahen und fernen Umgebung. Reisefreudige sollten rechtzeitig kontrollieren, ob ihre Identitätskarte und/oder ihr Pass noch gültig sind. Die Identitätskarte kann auf dem Einwohnerdienst beantragt werden. Passanträge werden nur noch vom Ausweiszentrum Aargau in Aarau entgegengenommen. Die Ausstellung einer Identitätskarte, resp. eines Passes dauert zwischen 5 und 10 Arbeitstagen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter 062 865 67 20 oder gemeindekanzlei@wittnau.ch. Einwohnerdienste Wittnau
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