Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Öffnungszeiten \ Gemeindeversammlungsbeschlüsse \
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Fronleichnam
Am Donnerstag, 20. und Freitag, 21. Juni 2019 (Fronleichnam) bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. In wirklich dringenden Fällen wird unter der Nummer 062 865 67 20 eine Pikettnummer bekannt gegeben. Ab Montag, 24. Juni 2019 ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 5. Juni 2019
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden, werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2019 veröffentlicht:
ORTSBÜRGERGEMEINDE
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29.11.2018
- Zustimmung Rechenschaftsbericht 2018
- Genehmigung Jahresrechnung 2018
EINWOHNERGEMEINDE
- Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29.11.2018
- Zustimmung Rechenschaftsbericht 2018
- Zusicherung Gemeindebürgerrecht Zarnekow Jan und Annika
- Genehmigung Kreditantrag Ersatz Sauberwasserleitung Schiffländi, Rothenfluhstrasse, Bruggbach
- Genehmigung Kreditabrechnung Landumlegung, Sondernutzungsplanung Guggermatt
- Genehmigung Kreditabrechnung Erschliessung Guggermatt
- Genehmigung Jahresrechnung 2018
Alle Traktanden wurden genehmigt.
Das Beschlussquorum von 1/5 wurde bei allen Abstimmungen nicht erreicht. Die Beschlüsse über die Traktanden unterstehen somit dem fakultativen Referendum. Gegen den Einbürgerungsbeschluss (Traktandum 3) kann das Referendum nicht ergriffen werden.
Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste Zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2019
Der Gemeinderat Wittnau
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