Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Eingabe von Spesen \ Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Winterdienst \ Schule
Eingabe von Spesen
Forderungen gegenüber der Gemeinde wie Sitzungs-, Taggelder und weitere Spesen sind bis am 15.12.2024 der Abteilung Finanzen mit Einzahlungsschein oder unter Angabe einer IBAN-Nr. einzureichen. Guthaben ab Mitte Dezember können mit der nächstjährigen Abrechnung eingefordert werden.
Abteilung Finanzen
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 28.11.2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden, werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 05.06.2024
- Genehmigung Budget 2025
Einwohnergemeinde
- Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 05.06.2024
- Zusicherung Gemeindebürgerrecht Irene Hettinger
- Genehmigung Rückweisungsantrag Verpflichtungskredit Ersatz Bachbrücke Nr. 31, Alte Dorfstrasse
- Genehmigung Verpflichtungskredit Schulraumplanung
- Genehmigung Budget 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 119%
Das Beschlussquorum von 1/5 wurde bei allen Abstimmungen nicht erreicht. Die Beschlüsse über die Traktanden unterstehen somit dem fakultativen Referendum, ausser über den Beschluss der Einbürgerung.
Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste Zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 06.01.2025
Der Gemeinderat
Winterdienst
Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung darauf hinweisen, dass auf sämtlichen Wittnauer Gemeindestrassen der Winterdienst auf ein Minimum reduziert ist. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen.
Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab.
Es ist leider nicht überall möglich, den Schnee von den Hauseinfahrten fernzuhalten. Für die Räumung der Hauseinfahrten sind die Grundeigentümer selber verantwortlich. Wir danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat
Schule
Fünf Jahre nach der letzten externen Schulevaluation bestand die Schule Wittnau erfolgreich die kantonale Qualitätskontrolle. Diese erfolgte durch die Schulaufsicht des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau.
Mittels Online-Befragungen der Schülerinnen und Schülern ab der 4. Klasse, aller Eltern und Lehrpersonen sowie auf Basis der Analyse wichtiger Schuldokumente prüfte die Schulaufsicht, ob die definierten Qualitätsansprüche erfüllt und die kantonalen Vorgaben eingehalten werden.
Die Anforderungen wurden in allen Bereichen erfüllt.
Gemeinde Wittnau
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»