Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Bundesfeiertag \Bundesfeier, 31.07.2024 \ Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission vom 22.09.2024 für den Rest der Amtsperiode 2022/25; Anmeldeverfahren \ Baugesuch, öffentliche Auflage
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Bundesfeiertag
Am Donnerstag und Freitag, 01. und, 02.08.2024 (Nationalfeiertag) bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Ab Montag, 05.08.2024 ist die Gemeindeverwaltung zu den Sommeröffnungszeiten für Sie geöffnet. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat
Bundesfeier, 31.07.2024
Der Gemeinderat und die Musikgesellschaft Wittnau laden zur Bundesfeier am 31.07.2024, ab 18.00 Uhr auf dem Schulareal Wittnau ein. Das detaillierte Programm wird in alle Haushaltungen verschickt.
Als Festredner konnte Guido Brogle eingeladen werden. Der Abend wird musikalische umrahmt. Wir bitten die Bevölkerung, ihre Häuser am Bundesfeiertag festlich zu schmücken. Das weisse Kreuz im roten Grund soll dabei im Vordergrund stehen.
Der Gemeinderat und die Musikgesellschaft Wittnau
Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission vom 22.09.2024 für den Rest der Amtsperiode 2022/25; Anmeldeverfahren
Am 22.09.2024 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/25 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 09.08.2024, 12.00 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch, Aktuelles) heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Der Gemeinderat
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau
vom 29.07 bis 27.08.2024 auf:
- Bauherrschaft: Arthur Müller AG, Wittnau
- Grundeigentümer: Arthur Müller AG, Wittnau
- Projektverfasser: Bäumlin + John AG, Frick
- Bauvorhaben: Projektänderung Parkplätze
- Standort: Parzelle 153, Hauptstrasse 2
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat Wittnau
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