Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Dunja Cortellezzi als Gemeindeschreiberin \ Baugesuche \ Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Dunja Cortellezzi als Gemeindeschreiberin
Aufgrund der Mutterschaft reduziert die bisherige Gemeindeschreiberin Claudia Schraner ihr Pensum. Um dieses Pensum aufzufüllen, konnte als Nachfolgelösung Dunja Cortellezzi per 01.01.2025 angestellt werden. Sie weist bereits Verwaltungserfahrung auf.
Der Gemeinderat und das Personal heissen Dunja Cortellezzi herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Der Gemeinderat
Baugesuche - öffentliche AuflageFolgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 10.01.2025 bis 10.02.2025 auf:
Bauherrschaft: Studer Rita Rosa, Wittnau / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: PM Mangold Holzbau, 4466 Ormalingen / Bauvorhaben: Neubau Kleinhaus / Standort: Parzelle 1596, Bürlirai
Bauherrschaft: Tschudi Adolf und Hallwyler Melanie, Wittnau / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: Böller Architekturbüro, 5063 Wölflinswil / Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen / Standort: Parzelle 447, Bündtenweg 18
Bauherrschaft: Schmid Gregor, Wittnau / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: Schmid Stephan, 5064 Wittnau / Bauvorhaben: Rückbau Kamin und Einbau Dachfenster / Standort: Parzelle 338, Oberer Kirchweg 1
Bauherrschaft: Jvo Müller, 4325 Schupfart / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: Bauherrschaft / Bauvorhaben: Wärmepumpen und Wohnungsumbau / Standort: Parzelle 429, Obere Gasse 1
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Der Gemeinderat
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 28. November 2024
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 28. November 2024, in Rechtskraft erwachsen.
Der Gemeinderat Wittnau
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