Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Gesamterneuerungswahl \ Baugesuch \ Baubewilligung \ Energie sparen
Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025
Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Gewählt werden 5 Mitglieder des Gemeinderats, Gemeindeammann und Vizeammann, 3 Mitglieder der Finanzkommission, 3 Mitglieder der Steuerkommission, 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission, 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) sowie 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Ersatzstimmenzähler).
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch / Aktuelles) bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Das Wahlbüro
Gesamterneuerungswahlen 2022/2025
Für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden stellen sich folgende Personen zur Wiederwahl zur Verfügung:
- Gemeinderat: Andreas von Mentlen, Niklaus Beck, Martina Roth
- Finanzkommission: Ernst Künzler, Rolf Barfuss, Josef Fricker
- Steuerkommission: Denise Schmid, Marion Sippel, Anton Walde
- Steuerkommission-Ersatzmitglied: Rudolf Sollberger
- Stimmenzähler: Irene Reimann Metzger, Tanja Surer-Brogle
- Stimmenzähler-Ersatzmitglied: Jacqueline Brogli, Monika Hort
Für folgende Ämter werden noch Mitglieder gesucht:
2 Gemeinderatsmitglieder*innen
Allen bisherigen Behördenmitgliedern wird für ihren grossen Einsatz für die Gemeinde gedankt.
Der Gemeinderat
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindekanzlei Wittnau vom 03. Mai bis 02. Juni 2021 auf:
- Bauherrschaft: Husner Stefan und Sabrina, Kirchgasse 11, 5064 Wittnau
- Grundeigentümer: Husner Bruno, Kirchbachstrasse 22, 5064 Wittnau
- Projektverfasser: Böller Architekturbüro, Grabmatt 552, 5063 Wölflinswil
- Bauvorhaben: Ersatzbau Wohnhaus
- Standort/Lage: Parzelle 313,Kirchbachstrasse
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
- Bauherrschaft: Energie Oberes Fricktal AG (EOF AG), Landstr. 13, Gipf-Oberfrick
- Grundeigentümer: Röm.-kath. Kirchgemeinde, Hauptstrasse 56, 5064 Wittnau
- Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
- Bauvorhaben: neue Verteilkabine für Elektra
- Ortslage: Parzelle 348, Hauptstrasse
Energie sparen - Stets kühlen Kopf bewahren
Zu heiss! Zu kalt! Zu feucht! Ein optimales Raumklima hängt stark vom eigenen Empfinden ab. Mit ein paar einfachen Tipps kann man Räume sinnvoll und umweltschonend lüften und kühlen.
Tipp 1: im Winter kräftig lüften
Wenn Sie lüften, dann immer kurz und kräftig; das heisst, drei bis vier Mal pro Tag fünf bis zehn Minuten. Und öffnen Sie gleichzeitig möglichst viele Fenster. Vermeiden Sie ständig offene Kippfenster, denn dadurch entweicht viel Wärme aus den Räumen, ohne dass wirklich genug Frischluft hereinkommt.
Tipp 2: im Sommer richtig kühlen
Einfache Massnahmen helfen, die Wohnung im Sommer angenehm zu temperieren: Lüften Sie nachts und am Morgen gut durch, und beschatten Sie die Räume den Tag hindurch mit Rollläden oder Sonnenstoren. In Wohngebäuden braucht es grundsätzlich keine zusätzliche Klimatisierung, etwa durch Raumklimageräte.
Tipp 3: Lüftung in Minergie-Bauten richtig einstellen
In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie die Lüftung auf die niedrigste Stufe einstellen. Bei längeren Abwesenheiten, beispielsweise Ferien, stellen Sie die Lüftung am besten ab. In Minergie-Bauten dürfen Sie die Fenster jederzeit öffnen. Für eine gute Luftqualität in den Räumen ist dies allerdings nicht nötig. Ideal ist es, die Lüftung abzustellen, wenn die Fenster offen sind.
Die Tipps können auf der Homepage www.energieschweiz.ch, Energie sparen im Alltag, entnommen werden.
Der Gemeinderat Wittnau
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