Nachrichten aus Wittnau: Sirenentest 2020 \ Rücktritt Gemeinderätin Emily Oertelt \ Ersatzwahl eines Mitglieds für den Gemeinderat \ Baubewilligungen erteilt \ Verlängerung am Mehlsuppenplausch der Chriesi Chlöpfer Wölflinswil
Sirenentest 2020 Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2020, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Kata-strophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seiten 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Der Gemeinderat
Rücktritt Gemeinderätin Emily Oertelt Emily Oertelt tritt aus persönlichen Gründen per 29. Februar 2020 aus dem Gemeinderat zurück. Der Gemeinderat bedauert diesen Rücktritt sehr. Über die Ressortverteilung während der Übergangszeit wird im Februar informiert. Emily Oertelt setzte sich mit grossem Engagement für die Gemeinde ein. Der Gemeinderat bedankt sich bereits heute bei ihr für die kollegiale Zusammenarbeit und wünscht ihr alles Gute. Der Gemeinderat
Ersatzwahl eines Mitglieds für den Gemeinderat vom 17. Mai 2020 für den Rest der Amtsperiode 2018/21; Anmeldeverfahren Am 17. Mai 2020 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds für den Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 03. April 2020, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch, Aktuelles) heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Das Wahlbüro
Baubewilligungen erteilt
Bauherrschaft: Tamara und Markus Uebelmann-Vogt, Stockacherhof 406, 5064 Wittnau
Grundeigentümer: Bauherrschaft
Projektverfasser: OS Baukomponenten AG, Hauptstrasse 27, 5064 Wittnau
Verlängerung am Mehlsuppenplausch der Chriesi Chlöpfer Wölflinswil Der Gemeinderat hat für den Mehlsuppenplausch der Chriesi Chlöpfer Wölflinswil vom Freitag, 7. Februar 2020 die Öffnungszeiten bis 03.00 Uhr bewilligt. Der Anlass findet in der Turnhalle statt. Gemeinderat Wittnau
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