Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Mäuseschwänze \ SBB-Tageskarten \ Gemeinde-App
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 26. November 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden, werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2019
- Genehmigung Jahresrechnung 2019
- Genehmigung Budget 2021
Einwohnergemeinde
- Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2019
- Genehmigung Kreditabrechnung Sanierung Wasserleitung Ebeländstrasse / Langmattstrasse
- Genehmigung Kreditabrechnung Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
- Genehmigung Jahresrechnung 2019
- Genehmigung Reglement Einsatzkostentarif Feuerwehr
- Genehmigung Zusatzkredit Sanierung Hauptstrasse Werkleitungen, Konten Guggermatt
- Genehmigung Verpflichtungskredit Sanierung Kehrstrasse
- Das Traktandum Verpflichtungskredit Sanierung Eichmattweg wurde mittels Rückweisungsantrag zur Projektüberarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen.
- Ablehnung des Verpflichtungskredits Gemeinschaftsgrab
- Unter Berücksichtigung, dass auf die Anpassungen «grosses Gemeinschaftsgrab» verzichtet wird, wird die Anpassung des Bestattungs- und Friedhofreglements genehmigt
- Genehmigung Verpflichtungskredit Anstellung Zivildienstleistender für den Schulbetrieb
- Genehmigung Parkvertrag Jurapark
- 1Genehmigung Projekt Turnhalle - Vorfinanzierung
- 1Genehmigung Budget 2021 mit einem Steuerfuss von 119%
Das Beschlussquorum von 1/5 wurde bei allen Abstimmungen nicht erreicht. Die Beschlüsse über die Traktanden unterstehen somit dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung ergriffen werden.
Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste Zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 04. Januar 2021
Der Gemeinderat
Mäuseschwänze
Die Mäuseschwänze können bis 11. Dezember 2020 an Hauswart Urs Nadler, 079 579 75 74, zusammen mit einem Einzahlungsschein abgegeben werden. Die Entschädigung wird Anfang Januar 2021 überwiesen.
Die Gemeindekanzlei
SBB-Tageskarten
Aufgrund der COVID-19 Massnahmen wird das Angebot der SBB-Tageskarten nur noch sehr selten genutzt. Aus diesem Grund werden die SBB-Tageskarten ab sofort und bis zum Gültigkeitsdatum 31. Dezember 2020 zum Sonderpreis von CHF 25.00 angeboten. Die unpersönlichen Tageskarten können von Wittnauer Einwohner und Auswärtigen bezogen werden. Reservierte Karten sind innert einer Woche am Schalter der Gemeindekanzlei gegen Bezahlung abzuholen oder sie werden nach Vorauszahlung und einer zusätzlichen Gebühr von CHF 5.00 per Post zugestellt. Reservierte und nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
Gemeinde-App
Als Ergänzung der Webseite bietet die Gemeinde Wittnau zusätzliche eine Gemeinde-App an. Die App informiert via Push oder E-Mail rechtzeitig über wichtige Ereignisse wie Abstimmungen, Sondermeldungen sowie bevorstehende Veranstaltungen. Mit der Funktion des Dorfmelders können der Gemeinde via App Mängel oder Anregungen mit Standort und Foto zugestellt werden.
Seien Sie immer auf dem aktuellsten Stand, laden Sie sich das App Citymobile auf Ihr Smartphone oder Tablett. Die Informationen können auch via Homepage, www.citymobile.ch abgerufen werden.
Gemeindekanzlei Wittnau
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