Publikationen der Gemeinde Wittnau
Von: Gemeinde Wittnau
Nachrichten aus Wittnau: Baugesuche \ Baubewilligung \ Fasnachtsfeuer \ Genereller Entwässerungsplan
Baugesuche - öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 27.02.2025 bis 31.03.2025 auf:
- Bauherrschaft: Pro Natura Aargau, 5210 Windisch / Grundeigentümer: Rudolf und Philipp Hort, Wittnau / Projektverfasser: creaNatira GmbH, 5210 Windisch / Bauvorhaben: Sanierung bestehender Weiher / Standort: Parzelle 1429, Alte Dorfstrasse 9
- Bauherrschaft: Forstbetrieb Thiersteinberg / Grundeigentümer: Staat AG, Abteilung Wald / Projektverfasser: Bauherrschaft / Bauvorhaben: Neuer Weiher Chalofen für Geburtshelferkröte / Standort: Parzelle 600, Chalofen
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten.
Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
- Bauherrschaft: Studer Rita, Ortslage: Parzelle 1596, Bürlirai 3, 5064 Wittnau; Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
- Bauherrschaft: Gregor Schmid, Ortslage: Parzelle 338, Oberer Kirchweg 1, 5064 Wittnau Bauvorhaben: Rückbau Kamin und Einbau zwei neue Dachfenster
- Bauherrschaft: Melanie Hallwyler und Adolf Tschudi, Ortslage: Parzelle 552, Bündtenweg 18, 5064 Wittnau, Bauvorhaben: Einbau Schwedenofen
Der Gemeinderat
Fasnachtsfeuer 2025
Der Gemeinderat hat den Anlass Fasnachtsfeuer dem OK Oberdorf und dem OK Unterdorf vom 09. März 2025 bewilligt. Die Öffnungszeiten für das Fasnachtsfeuer werden vom Freitag, 07. März von 22.00 bis 05.00 Uhr und von Samstag, 08. März 22.00 bis und mit Montag, 10. März 2025, 05.00 Uhr verlängert.
Die Strassenbeleuchtung bleibt über das ganze Wochenende über Nacht eingeschaltet, ausser während dem Fackelumzug wird die Beleuchtung zwischen 19.55 bis 21.00 Uhr ausgeschaltet.
Das Fahrverbot auf Waldstrassen wird für die Helfer und Helferinnen des Fasnachtsfeuers für den Zeitraum vom 01., 07. bis 10. März 2025 temporär aufgehoben. Sollten nicht immatrikulierte Fahrzeuge im Einsatz sein, wird dies von der Polizei entsprechend geahndet.
Der Gemeinderat wünscht der Einwohnerschaft viel Spass am Fasnachtsfeuer.
Genereller Entwässerungsplan GEP
Am 24. November 2022 hat die Einwohnergemeindeversammlung dem Verpflichtungskredit für den Generellen Entwässerungsplan GEP 1 im Betrag von CHF 100'000.00 zugestimmt.
Der Gemeinderat hat am 24. Februar 2025 über das weitere Vorgehen entschieden. Als nächstes stehen folgende Punkte an:
- Die Erstellung des GEP-Pflichtenhefts für die 2. Generation;
- Die Ausführung der Massnahmen der Sauberwasserleitung.
Die Arbeiten für den Generellen Entwässerungsplan werden weiterhin durch die Firma KSL Ingenieure AG ausgeführt.
Der Gemeinderat Wittnau
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