Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Sommeröffnungszeiten Verwaltung \ Ferien- und Reisezeit; Gültigkeit Ausweise überprüfen \ Dauerparkieren auf öffentlichem Grund \ Rückschnitt Sträucher
Sommeröffnungszeiten Verwaltung
Während der Schulferienzeit vom 9. Juli bis am 10. August gelten auf der Gemeindeverwaltung folgende veränderten Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags jeweils geschlossen.
Für Termine ausserhalb dieser Schalterstunden bitten wir um vorherige telefonische Absprache (061 875 92 92).
Ab Montag, 13. August gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen erholsame Sommertage.
Gemeindekanzlei
Ferien- und Reisezeit / Gültigkeit Ausweise überprüfen
Bald beginnen die Sommerferien. Damit die geplanten Reisen ins Ausland ohne unnötige Hektik angetreten werden können, sollte die Gültigkeit der Reiseausweise überprüft werden.
Identitätskarten können durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung beantragt werden (alten Ausweis und ein neues Passfoto mitbringen). Die Ausstellungs- und Lieferfrist beträgt 8 bis 10 Tage.
Der Reisepass oder das im Vergleich zur Einzelausstellung günstigere Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) sind beim Passamt in Aarau zu bestellen (Informationen siehe www.ag.ch/passamt.
Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Es muss festgestellt werden, dass viele Autos nachts regelmässig auf öffentlichen Strassen abgestellt, bzw. parkiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies grundsätzlich einer offiziellen Bewilligung des Gemeinderats bedarf (gemäss §7 des Wegenstetter Strassenreglements). Insbesondere auf schmalen Quartierstrassen ist oftmals der verbleibende Platz für ein Vorbeifahren sehr knapp.
Häufig weichen daher Personen-, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge auf das angrenzende Grasland aus. Einerseits wird dadurch das Land neben der Strasse in Mitleidenschaft gezogen und andererseits brechen auch die Strassenränder durch das häufige Überfahren ab.
Der Gemeinderat fordert die Personenwagenbesitzer dringend auf, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen zu parkieren.
Gemeinderat
Rückschnitt Sträucher
Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und Ähnliches dürfen die Sicht auf Öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Grundeigentümer werden ersucht, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. Der Rückschnitt dient der Sicherheit für Fussgänger und den fahrenden Verkehr.
Grundeigentümer können bei einem Unfall zumindest mithaftbar gemacht werden, wenn die nachfolgenden Vorschriften nicht eingehalten werden.
Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume, Sträucher oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden.
In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4.50 m aufzuasten (ab Fahrbahn gemessen) und bei Trottoirs sowie Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen.
Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. Bei Gemeindestrassen wird ein Rückschnitt auf das March toleriert, sofern keine Sichtzone tangiert wird.
Bei Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein (Einhaltung Sichtzone). Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen.
Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, die notwendigen Massnahmen möglichst umgehend einzuleiten.
Gemeindekanzlei Wegenstetten
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