Nachrichten aus Wegenstetten: Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2018/2021
Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 Am 20. Oktober 2019 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018 bis 2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die Politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Gemeindehomepage heruntergeladen werden (Verwaltung/Online-Schalter). Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Für die Wahl des Gemeinderatsmitglieds sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist zwingend ein erster Wahlgang an der Urne durchzuführen. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied der Behörde ist. Gemeindekanzlei Wegenstetten
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