Nachrichten aus Wegenstetten: Rückschnitt Bäume und Sträucher \ Baubewilligungen \ Belagssanierungen; Strassensperrung Albisweg \ Sportanlagen wieder geöffnet; neue Bestimmungen ab 6. Juni 2020
Rückschnitt Bäume und Sträucher Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und Ähnliches dürfen die Sicht auf Öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden ersucht, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. Der Rückschnitt dient der Sicherheit für Fussgänger und den fahrenden Verkehr. Grundeigentümer können bei einem Unfall zumindest mithaftbar gemacht werden, wenn die nachfolgenden Vorschriften nicht eingehalten werden. Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume, Sträucher oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m aufzuasten (ab Fahrbahn gemessen) und bei Trottoirs sowie Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. Bei Gemeindestrassen wird ein Rückschnitt auf das March toleriert, sofern keine Sichtzone tangiert wird. Bei Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein (Einhaltung Sichtzone). Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, die notwendigen Massnahmen einzuleiten.
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat kürzlich folgende Baubewilligungen erteilt:
Schreiber-Buess Adrian und Claudia, Wegenstetten, Umbau Schweinestall in Lager-, Vorbereitungs- und Verkaufsraum, Sanierung Balkon mit Teilüberdachung, Dachfenstereinbau, Parzelle 720, Unterwied 213.
Ralph Werthmüller und Martin Kündig, Wegenstetten, Einbau Dachflächenfenster, Parzelle 385, Weidstrasse 5
Belagssanierungen – Strassensperrung Albisweg Am Freitag, 5. Juni 2020, wird der Strassenbelag im unteren Teil des Albiswegs (zwischen Wegenstetten und Schupfart) saniert. Die Strasse wird für diese Arbeiten für jeglichen Verkehr gesperrt, eine Zu- und Wegfahrt ist nicht möglich. Wir danken für Ihr Verständnis.
Sportanlagen wieder geöffnet - neue Bestimmungen ab 6. Juni 2020 Mit der Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus durch den Bundesrat werden ab 6. Juni 2020 sportliche Aktivitäten der Vereine auch in Wegenstetten wieder möglich. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung des Schutzkonzepts der Gemeinde für die Sportanlagen und die Erarbeitung eines vereinseigenen Schutzkonzepts für den Trainingsbetrieb. Entsprechende Informationen sowie ein Musterkonzept stehen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung https://www.wegenstetten.ch/aktuellesinformationen). Für die Einhaltung der Schutzkonzepte muss von jedem Verein eine verantwortliche Person bezeichnet und dem Gemeinderat gemeldet werden. Gleichzeitig ist das Schutzkonzept einzureichen. Die Aufnahme des Trainingsbetriebs darf erst anschliessend erfolgen. Gemeinderat Wegenstetten
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