Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Beiträge an die Jugendförderung \ Rückschnitt Bäume und Sträucher \ Gemeinderatssprechstunde
Beiträge an die Jugendförderung
Wegenstetter Vereine und Organisationen haben wie in den Vorjahren die Möglichkeit, dem Gemeinderat bis spätestens Ende Oktober 2018 konkrete Konzepte für Jugendförderungsprojekte zur Prüfung einzureichen.
Aufgrund der eingehenden Gesuche wird über eine allfällige Ausrichtung finanzieller Beiträge entschieden.
Der Gemeinderat
Rückschnitt Bäume und Sträucher
Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und Ähnliches dürfen die Sicht auf Öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Grundeigentümer werden ersucht, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. Der Rückschnitt dient der Sicherheit für Fussgänger und den fahrenden Verkehr.
Grundeigentümer können bei einem Unfall zumindest mithaftbar gemacht werden, wenn die nachfolgenden Vorschriften nicht eingehalten werden.
Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume, Sträucher oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m aufzuasten (ab Fahrbahn gemessen) und bei Trottoirs sowie Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen.
Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden.
Bei Gemeindestrassen wird ein Rückschnitt auf das March toleriert, sofern keine Sichtzone tangiert wird. Bei Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein (Einhaltung Sichtzone). Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen.
Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, die notwendigen Massnahmen einzuleiten.
Gemeinderatssprechstunde
Die nächste Sprechstunde des Gemeinderates findet statt am Montag, 22. Oktober, von 18 bis 20 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Anregungen mit dem zuständigen Behördenmitglied zu besprechen.
Allfällige Interessenten sind gebeten, sich bis Freitag, 19. Oktober, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung für die Gemeinderatssprechstunde anzumelden und das Thema anzugeben (Telefon 061 875 92 92, gemeindekanzlei@wegenstetten.ch).
Gemeindekanzlei Wegenstetten
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