Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 19. Juni 2024 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2023
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Zustimmung zum Kauf der Waldparzelle 833
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2023
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Genehmigung eines Baurechtsvertrags über das Areal des ehemaligen Feuerwehrmagazins (Parzelle 238)
Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich verlangt wird. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 26. Juli 2024.
Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Am 22. September 2024 findet nach dem Rücktritt von Eliane Ryf Schmid per Ende 2024 die Ersatzwahl eines Mitglieds in den Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die Politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder per Mail angefordert werden (gemeindekanzlei@wegenstetten.ch)
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder ist zwingend ein erster Wahlgang an der Urne durchzuführen, eine stille Wahl ist nicht zulässig.
Das Wahlbüro Wegenstetten
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