Publikationen der Gemeinde Wegenstetten
Von: Gemeinde Wegenstetten
Nachrichten aus Wegenstetten: Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Baugesuch \ Winterdienst auf Gemeindestrassen
Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 13. November 2024 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Genehmigung des Budgets 2025
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
- Erteilung eines Kredits üer Fr. 200'000.-- für eine Neugestaltung des Spielplatzes und der Umgebung zwischen den Schulhäusern
- Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Steuerfuss von 118 %
- Genehmigung der Gebührentarife 2025
Die gefassten Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich verlangt wird. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 20. Dezember 2024.
Baugesuch
Folgendes Baugesuch mit den Plänen liegt vom 20. November bis 20. Dezember 2024 während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf:
- Bauherrschaft und Grundeigentümer: Patrick Vögtlin, Untere Etzmatten 28, 4467 Rothenfluh;
- Projektverfasser: Sieber Holzbau GmbH, Triengen;
- Projekt: Neubau Einfamilien-Blockhausl auf der Parzelle 1059, Riesmatt
Begründete Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten.
Winterdienst auf Gemeindestrassen
Der Winter mit seinen typischen Witterungsverhältnissen wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. Fahrzeughalter und Fussgänger werden gebeten, sich den gegebenen Verhältnissen anzupassen.
Alle haben auf ihre Art mit den in dieser Jahreszeit tückischen Strassenzuständen zu kämpfen, darum ist es unerlässlich, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Wie seit einiger Zeit üblich, wird auch in diesem Jahr auf eine Schwarzräumung verzichtet und vermehrt Splitt gestreut. Salz wird nur sehr beschränkt an exponierten Stellen eingesetzt.
Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, sollten Autos nicht auf öffentlichen Strassen abgestellt werden. Jegliche Haftung für Schäden an solchen parkierten Fahrzeugen wird seitens der Gemeinde abgelehnt.
Gemeinderat Wegenstetten
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