Nachrichten aus Wegenstetten: Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Baugesuch
Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden folgende Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 24. November 2021 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeindeversammlung
Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
Genehmigung des Budgets 2022
Einwohnergemeindeversammlung
Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
Erteilung eines Kredits über Fr. 150'000.-- für eine Beleuchtungsmodernisierung an der Hauptstrasse
Erteilung eines Kredits über Fr. 224'000.-- für Massnahmen in der Grundwasserschutzzone
Genehmigung eines Kredits über Fr. 192'000.-- für eine Sanierung der Reservoirbehälter
Genehmigung es Baugebührenreglements
Genehmigung des Budgets 2022 mit einem Steuerfuss von 118 %
Genehmigung der Gebührentarife 2022
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Bashkim und Lendita Bytyqi, Arlind Bytyqi und Linda Bytyqi
Die gefassten Beschlüsse unterliegen mit Ausnahme der Bürgerrechtszusicherungen dem fakultativen Referendum. Gemäss § 31 des Gemeindegesetzes sind positive wie negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach Veröfffentlichung schriftlich verlangt wird. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2022
Baugesuch Folgendes Baugesuch mit den Plänen liegt vom 2. Dezember 2021 bis 7.1.2022 während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf:
Bauherrschaft, Patrick Schreiber, Christoph Schreiber, Andrea Mösch, Hauptstrasse 28, Wegenstetten;
Grundeigentümer: Patrick Schreiber, Schulgasse 3, Wegenstetten, und Christoph Schreiber, Hauptstrasse 28, Wegenstetten;