Von: BUNDESAMT FÜR STATISTIK Pressestelle (eingesandt)
In den Jahren 2000 – 2004 registrierte die Polizei jährlich durchschnittlich 213 Opfer versuchter oder vollendeter Tötungsdelikte. Pro Jahr waren im Durchschnitt 127 Opfer männlich und 86 Opfer weiblich. Kamen bei den Opfern 1,5 männliche auf ein weibliches Opfer, dann waren es bei den Tatverdächtigen sieben männliche auf eine weibliche Tatverdächtige. Sieben von zehn Opfern kannten die tatverdächtige Person bereits vor der Tat. Bei den weiblichen Opfern stammten diese meistens aus dem häuslichen Bereich. Diese und andere Ergebnisse ergab eine Sondererhebung des Bundesamts für Statistik (BFS).
Das BFS hat auf Initiative der Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und mit der Unterstützung der Kantonspolizeien eine Sondererhebung zu den polizeilich registrierten Tötungsdelikten der Jahre 2000 – 2004 durchgeführt. Für alle versuchten und vollendeten Tötungsdelikte wurden aus den Polizeiakten die Informationen zu den näheren Tatumständen, den Opfern, den Tatverdächtigen und zu deren Beziehung erfasst.
Frauen öfter Opfer als Tatverdächtige Im Jahresdurchschnitt wurden 213 Opfer versuchter oder vollendeter Tötungsdelikte bei der Polizei registriert. Jährlich starben im Schnitt 76 Opfer (36%) an den Folgen der Tat, 64 Personen (30%) wurden schwer und wiederum 73 (34%) leicht oder nicht verletzt. Männer wurden zwar öfters Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten als Frauen: Auf 1,5 männliche kam ein weibliches Opfer. Bei den Todesopfern ist das Verhältnis der Geschlechter jedoch 1:1. Bei den Tatverdächtigen sieht die Verteilung ganz anders aus. Dort kommen sieben männliche auf eine weibliche tatverdächtige Person.
Die meisten Opfer kannten die tatverdächtige Person bereits vor der Tat 70 Prozent aller Opfer kannten die tatverdächtige Person bereits vor der Tat. Für 24 Prozent handelte es sich um eine unbekannte Person, und bei 6 Prozent konnte bisher keine tatverdächtige Person Medienmitteilung BFS ermittelt werden. Der Anteil der weiblichen Opfer, welche die tatverdächtige Person kannten, ist mit 85 Prozent grösser als bei den männlichen Opfern (60%). In einer häuslichen Beziehung zur tatverdächtigen Person standen 45 Prozent aller Opfer, und fast 25 Prozent kannten diese anderweitig (Freizeit, Arbeit, Nachbarschaft). Auch hier zeigen sich Unterschiede je nach Geschlecht: 74 Prozent aller weiblichen Opfer standen in einer häuslichen Beziehung zur tatverdächtigen Person; bei den männlichen waren es hingegen 25 Prozent. Tatverdächtige im häuslichen Bereich sind mehrheitlich Männer (80%). Frauen machen hier 20 Prozent der Tatverdächtigen aus. In den wenigen Fällen, in denen Frauen als Tatverdächtige von Tötungsdelikten registriert wurden, handelte es sich sehr oft um eine Tat im häuslichen Bereich.
Der Anteil Todesopfer im häuslichen Bereich am grössten Bei den Tötungsdelikten war der Anteil der Todesopfer mit 54 Prozent innerhalb einer häuslichen Beziehung am höchsten. Durchschnittlich wurden 2000 – 2004 von der Polizei 28 weibliche Todesopfer (davon 3 unter 15 Jahren) pro Jahr im häuslichen Bereich registriert. Die Anzahl männlicher Todesopfer im häuslichen Bereich ist mit 13 (davon 3 unter 15 Jahren) niedriger.
Stich- und Schusswaffen häufigste Tatmittel Die am meisten eingesetzten Tatmittel waren Stichwaffen (36%) oder Schusswaffen (34%). Andere Tatvorgehen wie Erdrosseln (9%) und Erschlagen (10%) waren wesentlich seltener. Der Anteil der versuchten und vollendeten Tötungsdelikte mit Schusswaffen betrug im häuslichen Bereich 29 Prozent, unter Unbekannten 42 Prozent. Im häuslichen Bereich war die Stichwaffe das meist gebrauchte Tatmittel (35%). Nur auf vollendete Tötungsdelikte beschränkt, ist aber die Schusswaffe mit 43 Prozent (44% im häuslichen Bereich) das am häufigsten benutzte Tatmittel.
Ausländische Wohnbevölkerung bei Opfern und Tatverdächtigen stärker belastet Personen der ständigen Wohnbevölkerung mit ausländischer Staatszugehörigkeit wurden 1,8-mal häufiger Opfer eines Tötungsdeliktes als Schweizer Staatsangehörige. Dies galt auch für den häuslichen Bereich (1,7-mal häufiger). Auch als Tatverdächtige wurden ausländische Personen der Wohnbevölkerung drei Mal häufiger registriert als Schweizerbürger. Innerhalb der häuslichen Beziehung kamen 2,7 ausländische auf einen Schweizer Tatverdächtigen.
Tatverdächtige meistens bereits vor der Tat polizeilich bekannt Die tatverdächtigen Personen im häuslichen Bereich unterschieden sich bei den untersuchten Merkmalen kaum von den anderen Tatverdächtigen. Es handelte sich fast ausschliesslich um Männer. Der Anteil der weder erwerbstätig noch Hausarbeit Leistenden war mit 33 Prozent im Vergleich zur restlichen Bevölkerung erhöht (33% im häuslichen Bereich). 31 Prozent der Tatverdächtigen (33% im häuslichen Bereich) standen während der Tatbegehung unter dem Einfluss einer bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanz (Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamente). Die tatverdächtigen Personen waren zu 57 Prozent bereits vorher wegen einer anderen Straftat polizeilich bekannt (52% im häuslichen Bereich).
Definition ’häuslicher Bereich’ Folgende Beziehungen werden dem häuslichen Bereich zugerechnet:
Partnerschaften: eheliche und nicht eheliche Beziehungen, die zur Tatzeit bestanden oder bereits aufgelöst waren. Engere Familie: Blutsverwandtschaft Erweiterte Familie: angeheiratete Verwandtschaft und die Verwandtschaft des/der nicht angeheirateten Partners/Partnerin, wie der Freund der Tochter der tatverdächtigen Person oder die Schwester des Lebenspartners der tatverdächtigen Person; oder wie der oder die neue Partner/in oder Drittbeziehung des/der (Ex-)Partners/(Ex-)Partnerin Zufällige Opfer häuslicher Gewalt: Personen, die in einen häuslichen Konflikt geraten, ohne in einer häuslichen Beziehung zur tatverdächtigen Person zu stehen (z.B. Arbeitskollege oder Bekannte(r) eines Opfers häuslicher Gewalt).
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