Die Zahl der verwahrten Personen im Massnahmevollzug stieg zwischen 1992 und 2006 um das 2,5 Fache von 83 Verwahrten auf 218. Das bis 2006 gültige Strafgesetzbuch kennt zwei Arten der Verwahrung ― die der Gewohnheitsverbrecher und der geistig Abnormen. Befanden sich Ende 1992 noch 37 Gewohnheitsverbrecher in der Verwahrung, so waren es Ende 2006 nur noch halb so viele (19 Personen).
Ganz anders verhält es sich mit den Verwahrungen geistig Abnormer; durch eine restriktive Entlassungspraxis hat sich die Zahl der Insassen von 46 (Ende 1992) auf 199 (Ende 2006) vervierfacht. Bei den 218 Verwahrten handelte es sich vorwiegend um Männer (92%), die im Mittel 44 Jahre alt waren und die schweizerische Staatszugehörigkeit (77%) besassen.
Verwahrung von geistig Abnormen In den 1980er Jahren traten jährlich nahezu gleich viele «geistig abnorme» Personen aus dem Massnahmenvollzug aus wie Personen eingewiesen wurden. Dagegen änderte sich die Situation nach 1993 radikal. Mit der Forderung nach Null-Rückfallrisiko nahmen die Austritte stark ab, die Bestandszahlen stiegen von 46 (1992) auf 199 (2006).
Von diesen 199 Personen hatten 173 ein rechtskräftiges Urteil, bei 15 wurde die Massnahme in Verwahrung umgewandelt und 11 Personen waren erstinstanzlich verurteilt.
Bei den Insassen handelte es sich fast immer um Männer (96%), die im Mittel 44 Jahre alt waren und die schweizerische Staatszugehörigkeit (75%) besassen. Überwiegend hatten sie schwere Gewalt- und Sexualdelikte (121) begangen, wenig Bedeutung hatten die Vermögensdelikte (17) und die Brandstiftungen (12).
Betrachtet man alle verwahrten geistig Abnormen Ende 1992 bzw. 2006 nach der Inhaftierungsdauer, so stellt man einen deutlichen Anstieg der langen Aufenthalte fest: bei Personen mit einer Aufenthaltsdauer von 5 bis 10 Jahren sind es 76 (1992: 20), bei denen mit 10 bis 15 Jahren 36 (1992: 3) und bei denen mit über 15-jährigen Aufenthalten 24 (1992: 0).
Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern Die Verurteilungen von Gewohnheitsverbrechern war kontinuierlich rückgängig und kam seit 2000 kaum mehr zur Anwendung (eine Verwahrung pro Jahr). Der Insassenbestand nahm von 87 (1984) auf 19 (2006) ab.
Während am Anfang der Beobachtungsperiode die Vermögensdelikte (51%) und die Wiedereinweisung nach einer bedingten Entlassung (28%) noch stark überwogen, waren 2006 je ein Drittel der Personen wegen Vermögens- oder Sexualdelikten bzw. einer Wiedereinweisung inhaftiert. Die Insassen waren mit einer Ausnahme männlich, schweizerischer Staatsangehörigkeit (92%) und durchschnittlich 44 Jahre alt.
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