In der Nacht vom 7. auf den 8. Dezember 2018 verübte ein Gefangener im Bezirksgefängnis Baden Suizid. Er erhängte sich in seiner Zelle mittels eines Bettlakens.
Symbolbild
Ein rumänischer Staatsbürger (Jahrgang 1973), der sich seit dem 23. November 2018 im Bezirksgefängnis Baden im vorzeitigen Strafvollzug befand, erhängte sich in der Nacht vom 7. auf den 8. Dezember 2018. Vom 5. Oktober bis am 22. November 2018 war er im Bezirksgefängnis Baden in Untersuchungshaft.
Er wurde wegen mehrfachen Einbruchdiebstahls vom Bezirksgericht Rheinfelden zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten und fünf Jahren Landesverweis verurteilt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.
Anlässlich der Verteilung des Frühstücks am 8. Dezember 2018 wurde der Suizid von einem Vollzugsangestellten des Bezirksgefängnisses Baden bemerkt. Die unverzüglich aufgebotene Ambulanz sowie der kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Aargau konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Gemäss ersten Abklärungen gab es im Vorfeld keine Hinweise auf einen drohenden Suizid. Am 7. Dezember 2018 sowie in den vorangegangenen Tagen hatte der Verstorbene mehrmals Kontakt mit dem Gefängnispersonal. Diesen Personen gegenüber hatte er keine Suizidabsichten geäussert oder angedeutet. Es bestanden auch keine Anhaltspunkte für psychische Störungen oder Krankheiten.
Praxisgemäss wurde durch die Staatsanwaltschaft Baden ein Untersuchungsverfahren eröffnet.
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