Prämienverbilligung 2021 Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2021 sind deshalb die Steuerdaten 2018 nötig. Im September führt die SVA Aargau den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch. Sollten Sie bis Ende September keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2020 online über die Website www.sva-ag.ch/pv einen Code bestellen. Der Anmeldecode ist jeweils sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist läuft am 31.12.2020 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2021 mehr stellen. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. Gemeinde Ueken
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