Ferienzeit – Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei Während der Ferienzeit bleibt die Gemeindekanzlei bis und mit Freitag, 04. August, jeweils am Nachmittag geschlossen. Wir bitten Sie höflich, unsere speziellen Schalteröffnungszeiten (07.45 bis 11.45 Uhr) zu beachten. Selbst-verständlich sind wir für Sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten erreichbar. Für allfällige Termine wollen Sie sich bitte vorgängig mit uns in Verbindung setzen (Tel. 062 865 10 60, Fax 062 865 10 69 oder über gemeinde-verwaltung@ueken.ch). Vielen Dank für das Verständnis. Die Gemeindekanzlei
Einladung zur 1. August-Feier 2006 Die Kornberg-Jodler und der Gemeinderat freuen sich, Sie mit Freunden, Verwandten und Bekannten an der 1. August-Feier beim Schulhaus «Hofacher» begrüssen zu dürfen. Das nachstehende Festprogramm findet bei jeder Witterung statt: Eröffnung der Festwirtschaft um 18.30 Uhr; das offizielle Programm ab 20.00 Uhr bestreiten das Alphorn-Duo Echo vom Gempen, der Männerchor Ueken, Herr Ruedi Heusser aus Frick als Festredner, die Musikgesellschaft Herznach-Ueken sowie die Kinder mit dem traditionellen Lampionumzug. Anschliessend Unterhaltung mit den Fricktaler Schwyzerörgelifründe. Die Kornberg-Jodler und der Gemeinderat
Brandgefahren infolge der herrschenden Trockenheit, insbesondere am 1. August (Mitteilung des Aarg. Versicherungsamtes) Feuern im Freien bildet bei Trockenheit eine grosse Gefahr, weshalb es nur dort erlaubt ist, wo keine Gefährdung für die Umgebung besteht. Auch ist jede Feuerstelle im Freien bis zum vollständigen Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen. Das anhaltende heisse Wetter führt trotz vereinzelter lokaler Gewitterregen zu einer erheblichen Brandgefahr. Insbesondere am Nationalfeiertag entstehen leider nicht nur Freudenfeuer, sondern sind alljährlich auch schwere Unfälle und Schadenfeuer zu verzeichnen. Im Umgang mit Feuerwerk gilt es die folgenden Gebote zu beachten: Die Gebrauchsanweisung für das Feuerwerk soll vor dem Abbrennen durchgelesen und exakt eingehalten werden. Raketen sind aus gut verankerten Flaschen oder Röhren abzufeuern. Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von unbeaufsichtigten Kindern. Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Wäldern, Kornfeldern, Gebäuden und in Menschen-ansammlungen abgebrannt werden. Es ist für einen angemessenen Sicherheitsabstand zu sorgen. Im Brandfall ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren (Tel. 118). Wir bitten Sie, liebe Einwohnerinnen und Einwohner beim Umgang mit Feuer Ihre Verantwortung wahrzunehmen. Sollten ergiebige Regenfälle bis zum 1. August 2006 ausbleiben, so ist auf das Feuern im Freien sowie auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. Der Gemeinderat kann aufgrund der gesetzlichen Vorschriften kurzfristig ein Verbot für das Feuern im Freien sowie für das Abrennen von Feuerwerk erlassen. Der Gemeinderat.
Digital-Camera – Fundgegenstand Auf der Gemeindeverwaltung ist am 20. Juli 2006 eine Digital-Camera abgegeben worden. Diese wurde in der Zwischenzeit dem Kantonspolizei-Posten in Frick übergeben. Die Gemeindekanzlei
Baubewilligung Folgende Baubewilligung wurde erteilt: Bauherrschaft: Meier Beatrice und Bühler Stefan, Bachweg 7, 5028 Ueken; Bauobjekt: Projektänderung Umbau Liegenschaft Nr. 7; Ortslage: Bachweg, Parzelle Nr. 226. Der Gemeinderat
Baugesuch Bauherr und Grundeigentümer: Baudet Marcel, Etzelstrasse 20, 8834 Schindellegi. Projektverfasser: Focus Architekten AG, Waldeggstrasse 37, 3097 Liebefeld. Bauobjekt: Überbauung mit vier Mehrfamilienhäusern und Einstellhalle (insgesamt 24 Woh-nungen); Ortslage: Dorfstrasse, Parzelle-Nr. 381.
Das oben erwähnte Baugesuch liegt in der Zeit vom 13.07.2006 bis 02.08.2006 auf der Gemeindeverwaltung öffent-lich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ueken schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Grün-den der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Baugesuch Bauherr und Projektverfasser: ASS Generalunternehmung AG, Grendelweg 8, 5074 Eiken. Grundeigentümer: Kurt und Erna Schaub, Kirchmattweg 4, 4425 Titterten. Bauobjekt: Einfamilienhaus; Ortslage: Stigliweg, Parzelle-Nr. 432.
Das oben erwähn-te Baugesuch liegt in der Zeit vom 06.07.2006 bis 25.07.2006 auf der Gemeindever-waltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ueken schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Per-son verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
„Spirit of Argovia“ hebt wieder ab! Radio Argovia hat seinen Heissluftballon für die Sommeraktion „Argovia On-Air“ wie-der startklar gemacht. Während den nächsten Wochen wird der „Spirit of Argovia“ in einigen Gemeinden im Argovia-Sendegebiet landen. Wenn die Gemeinde will, kann sie ein Fest organisieren und erhält als Dank eine Livesendung. Die Gemeinden im Argovia-Sendegebiet werden erneut auf ihre Festfreudigkeit ge-testet. Mit Beginn der Sommerferien startet der 25 Meter hohe, schwarze Heissluft-ballon „Spirit of Argovia“ jeweils um 07.00 Uhr, die Landung ist jeweils gegen 10.00 Uhr. Allein der Wind bestimmt, wo der Ballon landen wird. Vom Zeitpunkt der Landung bis abends um 20.00 Uhr ist die Gemeinde eingeladen, ein spontanes Fest zu organisieren. Als „Belohnung“ sendet Radio Argovia am Abend live aus der „Festgemeinde“. Radio Argovia
Moto-Cross Benefiz-Rennen 2006 in Hornussen Am 12. August 2006 (Verschiebedatum: 13. August 2006) findet wiederum das tradi-tionelle Moto-Cross Benefiz-Rennen 2006 auf dem Gelände des Landwirtschaftsbe-triebes Spycher in Hornussen statt. Die Schnäggletestrasse dient dabei jeweils als eine der offiziellen Zufahrtsstrassen zum Renngelände. Wir bitten um Kenntnisnah-me und danken für das Verständnis. Der Gemeinderat
Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden; Vollzug Übergangsrecht 2007 Die Aufgabenteilung ist in der Gesamtwirkung zwischen Kanton und Gemeinden kostenneutral. Die individuellen Auswirkungen auf die Gemeinden haben jedoch Minder- oder Mehrbelastungen zur Folge. In § 7 GAT III ist das Übergangsrecht enthalten, welches die Auswirkungen nach oben und nach unten begrenzt. Für das Jahr 2007 werden Wirkungen der Aufgabenteilung ausgeglichen, soweit die Mehrbelastung mehr als 5 % bzw. die Minderbelastung mehr als 10 % der Gemeindesteuern aus-macht. Der neue Finanz- und Lastenausgleich wird erst ab 2008 wirksam. Deshalb sind auch im Jahre 2007 nur die Auswirkungen der Aufgabenteilung auszugleichen. Gemäss § 7 Abs. 4 GAT III wird die Mehr- oder Minderbelastung auf der Basis der für das Jahr 2004 geschätzten Auswirkungen der Aufgabenteilung berechnet. Die Mehrbelastung der Aufgabenteilung macht für Ueken total Fr. 43'656.00 oder 3.5 % der Steuern aus. 5 % der Gemeindesteuern betragen jedoch Fr. 62'515.00. Weil die Mehrbelastung 5 % der Gemeindesteuern oder weniger beträgt (5 % des auf 100 % umgerechneten Ertrages der ordentlichen Gemeindesteuern einschliesslich Quel-lensteuer), hat die Gemeinde Ueken für das Jahr 2007 keinen Anspruch auf einen Übergangsbeitrag. Der Gemeinderat
Steuergesetzrevision auf der Zielgeraden Die meisten Differenzen zwischen Regierungsrat und grossrätlicher Kommission bei der Steuergesetzrevision sind ausgeräumt. Einzig beim Tarif für die Unternehmen und beim Abzug von Forschungsbeiträgen bestehen noch Differenzen. Am letzten Montag ist die Kommission Volkswirtschaft und Abgaben bezüglich Inkrafttreten der Tarifsenkungen und Ausgleich der Teuerung auf die Linie des Regierungsrats einge-schwenkt. Nun stimmt der Regierungsrat den Kommissionsbeschlüssen mehrheitlich zu. Im Weiteren hält die Regierung an ihrer Massnahme aus der Wachstumsinitiative fest, höhere Abzüge für Beiträge an die Forschung und Entwicklung zuzulassen, um den Forschungs- und Innovationsstandort Aargau zu stärken. Die Kommission will darauf verzichten. Zugestimmt hat der Regierungsrat u. a. einer weitergehenden Entlastung der Divi-denden (Besteuerung zu 40% des Gesamtsatzes), der Ausdehnung der privilegierten Vermögensbesteuerung von nicht kotierten Wertpapieren (Entlastung von 50%), und der zeitlichen Ausdehnung der Ersatzbeschaffungsfrist sowie der Erhöhung der An-lagekostenmpauschalen bei der Grundstückgewinnsteuer.
Unbestrittene Etappierung 2007 bis 2010 Einigkeit besteht auch bei der Etappierung der Gesetzesrevision. Auf 2007 werden die Halbierung der Kapitalsteuer und die Entlastung der Dividendenbesteuerung, die Entlastung der Kleinrentner und Kleinverdienenden, der neue, gestaffelte Kinderab-zug, die diversen Anpassungen an geändertes Bundesrecht sowie die zahlreichen kleineren Bereinigungen und Vereinfachungen in Kraft treten. 2009 folgt die Senkung des Gewinnsteuertarifs für die Unternehmen und die Möglichkeit, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Und 2010 werden schliesslich der Einkommens-steuer- und der Vermögenssteuertarif der natürlichen Personen gesenkt. Die Anträge des Regierungsrates bewirken beim Kanton 2007 Steuerausfälle von rund 75 Mio. Franken (Gemeinden: 60 Mio. Franken), 2009 von 130 Mio. Franken (Gemeinden: 85 Mio. Franken), und 2010 von 200 Mio. Franken (Gemeinden: 150 Mio. Franken). Regierungsrat Roland Brogli, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen
Abgabe Steuererklärung Haben Sie die Steuererklärung 2005 schon eingereicht? Noch nicht? Dann senden Sie uns bitte die Steuerformulare in den nächsten Tagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zu. Andernfalls benötigen wir ein begründetes Fristerstreckungsge-such. Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe. Das Steueramt
Schulanlage Hofacher Sämtliche Liegenschaften der Schulanlage Hofacher (Schulhaus, Turnhalle und Kindergarten) bleiben während den Sommerferien geschlossen. Es stehen Reini-gungs- und Unterhaltsarbeiten an. Schulpflege und Gemeinderat Ueken
Nationalratsbeschluss zur Aufhebung der Schutzraum-Baupflicht Bekanntlich hat am 13. Juni 2006 der Nationalrat mit 94:80 Stimmen einer parlamen-tarischen Initiative zur Aufhebung der Schutzraumbaupflicht zugestimmt. Die Veröf-fentlichung dieses Beschlusses in den Medien hat zu unzähligen Anfragen an uns, und sicher auch an Sie, geführt. Um eine einheitliche Information an die Planer und Projektierenden zu gewährleisten, möchten wir folgendes festhalten: Auch nach diesem Nationalratsbeschluss bleibt die Schutzraumbaupflicht für den Wohnbereich, sowie den Pflegebereich (Spitäler / Alters- und Pflegeheime) wie bis-her bestehen. Es müssen also weiterhin Schutzräume erstellt, resp. in Gemeinden, welche auf Grund eines hohen Deckungsgrades vom Schutzraumbau befreit sind (Steuerungsmassnahmen), Ersatzabgaben bezahlt werden. Die parlamentarische Initiative Kohler muss nun noch vom Ständerat behandelt wer-den. Nur wenn auch dieser Rat zustimmen würde, müsste das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) entsprechend angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Änderung nicht in absehbarer Zeit zum tragen käme (kaum vor 2008/2009).
STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale AG Tiere kennen weder Grenzen noch Bürozeiten. Darum bietet die STMZ Schweizeri-sche Tiermeldezentrale AG eine 24-Stunden-Meldestelle für Meldungen vermisster und gefundener Tiere in der ganzen Schweiz an – über die merkbare Telefon-Nummer 0900 357 357 oder über www.stmz.ch. Die Schweizerische Tiermeldezent-rale erbringt heute folgende Dienstleistungen: Einen 24h Tiersuch- und Meldedienst (lost & found) Eine 24h Tier-Notrufzentrale Ein 24h Tier-Kompetenzzentrum Alle diese Dienstleistungen an 365 Tagen, während 24 Stunden – rund um die Uhr!
Vorschriftswidriges Verbrennen von Abfällen Der Geruch lässt es jeweils erahnen! Immer wieder kommt es vor, dass Abfall auf Kosten der Umwelt entsorgt wird. Die Einen missbrauchen ihre eigene Holzfeuerung als „Kehrichtverbrennungsanlage“, die Anderen Verbrennen die Abfälle (z.B. Plastik usw.) im Freien. Wer seinen Abfall auf diese Weise entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selber. Denn die vorschriftswidrig verbrannten oder deponierten Abfälle hinterlassen in der Luft und im Boden Schadstoffe, die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken. Nicht nur das: Die Verbrennungsprodukte des Kehrichts beschädigen auch den Ofen. Die illegale Entsorgung von Abfällen belastet die Atemluft und die Pflanzen, die Böden und das Grundwasser und damit auch den Menschen. In den üblichen Stückholzfeuerungen der privaten Haushalte – in Holzöfen, Cheminées, Schwedenöfen, Kachelöfen und Stückholzkesseln – darf nur naturbelassenes Holz (Scheiter aus dem Wald, unbehandelte Holzabschnitte aus Sägereien, Reisig, Wellen, Zapfen) verbrannt werden. Zum Anfeuern ist Papier zulässig, jedoch nur in kleinen Mengen. Sauberes Papier und Kartonagen können der periodisch stattfindenden Papiersammlung mitgegeben werden. Die Schule erhält sogar einen wertvollen Zustupf in die Lagerkasse. Der Gemeinderat
Massnahmen gegen das gefährliche Unkraut Ambrosia Mit Schreiben vom 22. Juni 2006 informierte das Departement Finanzen und Res-sourcen des Kantons Aargau den Gemeinderat über das Konzept und das Vorgehen. Demzufolge haben die Gemeinden eine verantwortliche Person, welche mit der Durchführung der Aktion in der Gemeinde betraut werden soll, zu bestimmen. Der Kanton bietet die von den Gemeinden bestimmten Personen im August 2006 zu ei-ner Instruktionstagung auf. Erst danach wird in den Gemeinden die flächendeckende Kontrolle aller Hausgärten und öffentlichen Gartenanlagen durchgeführt. Gefundene Ambrosia-Pflanzen werden rasch ausgerissen und fachgerecht entsorgt. Nun zur Bedeutung des gefährlichen Unkrauts und der gesundheitlichen Bedrohung: Beim Aufrechten Traubenkraut/Beifussblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) handelt es sich um eine aus Nordamerika stammende Pflanze, die sich im Laufe der letzten Jahrzehnte in Teilen Europas ausgebreitet hat. Ihr Auftreten wurde in der Schweiz zuerst in den Kantonen Basel, Genf, Waadt und Tessin nachgewiesen. Wie sich heute aber zeigt, hat sich Ambrosia artemisiifolia in der Schweiz stärker ausge-breitet als zuerst angenommen. Die Ambrosia-Populationen finden sich primär in pri-vaten Hausgärten und meist in der Nähe der Vogelhäuschen. Deshalb wurde vermu-tet, dass Vogelfutter eine Quelle der Verbreitung sei. Eine Studie im Jahr 2001 hat bewiesen, dass von 20 in verschiedenen Läden des Kantons Genf gekauften Vogel-futtermischungen die meisten mit Samen von Ambrosia verseucht waren. Ambrosia kommt aber auch auf „Landwirtschaftsflächen, öffentlichen Anlagen und an Wegrän-dern vor. Die Pflanze gilt als „invasiv“ und ist in gewissen Ackerkulturen besonders schwer zu bekämpfen, zumal der Besatz von Ambrosia-Pflanzen derart hoch sein kann, dass nur noch die Vernichtung der Kultur übrig bleibt. Ambrosia breitet sich vor allem durch Samen aus. Eine Pflanze bildet pro Jahr 3'000 – 6'000 Stück. Im Boden bleiben diese bis zu 40 Jahre keimfähig. Landwirtschaftliche Erntemaschinen und Bodenbearbeitungsgeräte sowie an Fahrzeugen haftende Erde bieten wichtige Verbreitungsmöglichkeiten für Ambrosia. Auf grössere Distanzen erfolgt die Verbreitung von Samen durch den Transport von Erde zwischen Baustellen. Ambrosia bedroht die Volksgesundheit sehr stark. Sie produziert während einer langen Periode (die Blüte kann über drei Monate von Juli bis Oktober dauern) reichlich Pollen, welche weit herum verteilt werden und in hohem Grad Allergie fördernd sind. Bei empfindlichen Personen rufen diese oft schmerzliche Angstzustände hervor und können bei einem aussergewöhnlich hohen Anteil der betroffenen Personen Asthma verursachen. Gemäss Erfahrungen in Nordamerika lösen Pollen bei gut 10 Prozent der Bevölkerung Heuschnupfen, schweres Asthma oder weitere Allergien aus. Laut amerikanischen Angaben können auch Personen betroffen sein, die sonst keine Al-lergien kennen. Bereits 2003 traten unter der einheimischen Bevölkerung in Genf erste Ambrosia-Allergien auf. Weil die Ambrosia von Mitte Juli bis Oktober und somit später als andere Allergie-Pflanzen blüht, verlängert sie die Pollensaison für Allergiker um mehrere Wochen. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind 14% der Bevölkerung stark und weitere 26% möglicherweise gefährdet auf Ambrosia-Allergien. Das BAG rechnet somit mit zusätzlichen Gesundheitskosten in der Schweiz von jährlich 325 Millionen Franken. Umgerechnet für den Kanton Aargau bedeutet dies mindestens 80'000 Ambrosia-Allergiker und zusätzliche jährliche Be-handlungskosten in zweistelligem Millionenbetrag. (www.ambrosia-info.ch) Departement Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau
Radonmessungen im Kanton Aargau Im Winter – die Heizperiode ist für die Radonmessung zu bevorzugen – werden bis auf weiteres Messungen durchgeführt. Diese erfolgen auf Wunsch von Hausbewohnern im Kanton und nach kurzer Besprechung der wichtigsten Bedingungen zur optimalen Messung. Die telefonische Anlaufstelle ist das Amt für Verbraucherschutz (Tel. 062 835 30 20). Sind Messungen während anderer Jahreszeiten gewünscht, können Dosimeter (2 pro Haus; 1 im Keller, 1 im Wohnbereich des Erdgeschosses) bei den anerkannten Messstellen gekauft werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00046/index.html. Die Gemeindekanzlei
www.Ueken.ch – Link auf Ihre Internetseite Auf unserer Homepage www.ueken.ch haben wir neu die Seite „unser Gewerbe“ eingerichtet. Sollten Sie als Gewerbetreibender von Ueken eine eigene Homepage besitzen und Interesse daran haben, dass wir einen Link auf Ihre Homepage setzen, so bitten wir Sie um Ihre Mitteilung. Die Gemeindekanzlei
Der Familienpass mit rund 100 Vergünstigungen oder Gratisangeboten für die ganze Familie Vor drei Jahren als Idee zur Familienförderung entstanden, haben sieben Organisationen in einem für die Schweiz einmaligen Gemeinschaftsprojekt den Familienpass Region Basel lanciert. Für nur 30 Franken pro Jahr haben Familien in der Nordwestschweiz rund 100 Vergünstigungen oder Gratisangebote im Sack. Klein und Gross können von tollen Vorteilen in den Bereichen Sport, Kultur und Unterhaltung, Ausflüge, Ferien, Kurse und Weiterbildung, Messen und Ausstellungen, Shops und Soziales profitieren. Von Museen- und Theatereintritten, Gratiseintritten für Kunsteisbahn und Badi über vergünstigte oder gratis Tickets für Kinoeintritte bis zu grosszügigen Rabatten in Sportzentren und Shops ist für jeden etwas dabei. Weitere Informationen und auch das Anmeldeformular finden Sie unter www.familienpass.ch. Die Gemeindekanzlei
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Entlang der öffentlichen Strassen und Fusswege sind Bäume und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstückgrenze zu erfolgen; über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenrand bis auf 2,50 m Höhe, über Strassen bis 4,50 m freigehalten werden. Die Grundeigentümer werden gebeten, das Notwendige zu veranlassen. Der Gemeinderat
Eingaben für den Voranschlag 2007 Die Ausarbeitung der Voranschläge 2007 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Ueken wird nach den Sommerferien durch den Gemeinderat erfolgen. Allfällige Eingaben der Kommissionen, Vereine, Organisationen und von Einzelpersonen für das Budget 2007 sind bis zum 18. August dem Gemeinderat schriftlich und begründet einzureichen. Später eingehende Begehren können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Gemeinderat
Reisepässe und Identitätskarten Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte schon heute. Wer sich erst zu Beginn der Hauptreisezeit um eine Erneuerung von Reisepass oder Identitätskarte kümmert, muss lange Wartezeiten infolge des grossen Andrangs in Kauf nehmen. Falls Sie einen neuen Antrag stellen wollen, bitten wir Sie, ein Passfoto und die alten Ausweise mitzubringen. Für weitere Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mir der Gemeindeverwaltung auf. Die Gemeindekanzlei.
Faltblatt biometrischer Pass Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. März 2006 die revidierte Ausweisverordnung verabschiedet. Damit kann ab September das Pilotprojekt zur Ausstellung des elektronisch lesbaren Schweizer Passes (Pass 06) beginnen, der oft auch als „biometrischer Pass“ bezeichnet wird. Diesen Pass 06 wird nur benötigen, wer nach dem 26. Oktober 2006 ohne Visum in die USA reisen will und keinen Pass vom aktuellen Modell 03 besitzt, der vor diesem Datum ausgestellt wurde. Der Bundesrat empfiehlt allen, den Pass 03 jetzt noch zu bestellen. Alle wichtigen Informationen rund um die Einführung des Passes 06 sind in einem Faltblatt zusammengefasst, das Sie ab sofort kostenlos auf unserer Gemeinde-kanzlei abholen können. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schweizerpass.ch oder 0800 820 008 (gratis). Die Einwohnerkontrolle
Finanzierung von Weiterbildungskursen für alleinerziehende Mütter Seit rund 3 Jahren finanziert die Winterhilfe Aargau im Rahmen einer Sonderaktion Weiterbildungskurse für alleinerziehende Mütter. Eine beachtliche Zahl von Frauen hat von diesem Angebot bereits Gebrauch machen können. Die Sonderaktion der Winterhilfe Aargau „Weiterbildung für alleinerziehende Mütter“ wird vorläufig weitergeführt. Die nötigen Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage des kantonalen Sozialdienstes (ww.ag.ch/sozialdienst) unter „Aktuell“. Es gilt zu beachten, dass die gleiche Person auch die Finanzierung eines zweiten Kurses beanspruchen kann und zwar sowohl für einen weiterführenden als auch für einen Kurs zu einem anderen Thema. Winterhilfe Aargau
Orientierung betreffend Flugarbeiten In der Zeit zwischen Mai und September 2006 werden über unserem Gemeindegebiet zwecks Herstellung von Luftbildern kurze Flugbewegungen der Air Color sa, Meyrin, stattfinden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschränkt diese nichtbewilligungspflichtigen Flüge über dichtbesiedeltem Gebiet im gleichen Ortsbereich auf maximal 5 Minuten. Die wetterabhänigen Arbeiten werden während der allgemeinen Arbeitszeit ausgeführt. Die Gemeindekanzlei
AHV und IV Wer muss AHV- und IV Beiträge zahlen? AHV und IV sind obligatorisch für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Sollten Sie keine Beträge zahlen oder möchten Sie die korrekte Abrechnung Ihrer Beiträge überprüfen, melden Sie sich bei uns. Wie kommen Sie zu Ihrer AHV- oder IV-Rente? Jede Leistung setzt eine Anmeldung voraus: Sie müssen Ihren Anspruch auf Rentenleistung durch eine Anmeldung geltend machen. Die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle prüft, ob Ihre Rentenvoraussetzungen erfüllt sind. Wann haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Wenn Ihre AHV- oder IV-Rente für den Lebensbedarf nicht ausreicht, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Ihr Anspruch hängt von der Einkommens- und Vermögenslage ab. Senden Sie uns eine Anmeldung, damit wir Ihren Anspruch prüfen können.
Kinderzulagen Wer hat Anspruch? Eltern, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Kinderzulagen. Wie lange besteht dieser Anspruch? Zulagen werden bis zum Abschluss der Ausbildung, höchstens bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet. Wie hoch sind die Kinderzulagen? Bei vollem Arbeitspensum ist die Zulage CHF 170 pro Kind und Monat. Für landwirtschaftliche Arbeitnehmende und Kleinbauern liegt die Zulage zwischen CHF 175 und 200 pro Kind und Monat. Was ist zu tun, um Kinderzulagen zu erhalten? Antragsformulare können beim Arbeitgeber oder über die Homepage www.sva-ag.ch bezogen werden. Die Zulagen werden mit dem Lohn ausbezahlt. Für weitere Informationen zur AHV und IV bzw. zu den Kinderzulagen wenden Sie sich an die SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau, Tel. 062/836’81’81.
Gartenfeuer Mit der wärmeren Jahreszeit beginnen auch die Arbeiten im Garten. Dabei entscheiden sich viele Gartenfreunde für das Verbrennen von anfallendem Grünmaterial. Dazu sei darauf hingewiesen, dass nur trockenes Holz verbrannt werden darf. Die Rauchentwicklung lässt sich dabei verhindern, wenn das Brenngut locker aufgeschichtet und auf gute Luftzufuhr geachtet wird. Die Nachbarschaft bzw. das Quartier weiss es zu schätzen. Die Gemeindekanzlei
Vermietung Gartenhäcksler – zur Erinnerung Die Gemeinde Ueken bietet die Vermietung eines Gartenhäckslers an. Die Betriebsstunde kostet Fr. 10.00. Vermietet wird der Gartenhäcksler durch Josef Schmid, Obermatt 138, 5028 Ueken, Tel. 062 871 34 46. Die Gemeindekanzlei
Entlassungen 2006 der Angehörigen der Armee (AdA) Per 31. Dezember 2006 werden aus der Armee entlassen: a) Soldaten, Gefreite, Obergefreite und Unteroffiziere des Jahrgangs 1972. b) Höhere Unteroffiziere des Jahrgangs 1970. c) Soldaten, Gefreite, Obergefreite des Jahrgangs 1973 bis 1976, sofern sie ihre Dienstleistungspflicht von 130 WK-Tagen bis zum 2. Quartal 2006 erfüllt haben. d) Unteroffiziere der Jahrgänge 1973 bis 1976, sofern sie ihre Dienstleistungspflicht von 160 WK-Tagen bis zum 2. Quartal 2006 erfüllt haben. e) In Stäben eingeteilte höhere Unteroffiziere des Jahrganges 1964 f) Die Subalternoffiziere des Jahrganges 1970. g) Die Hauptleute des Jahrganges 1964. h) Eitere AdA (Spezialfunktionen und höhere Stabsoffiziere) gemäss spezieller Planung).
Die unter c) und d) aufgeführten AdA, welche ihre Dienstleistungspflicht nach dem 2. Quartal 2006 erfüllen, werden formell auf den 31. Dezember 2006 entlassen. Die Abrüstung findet für diese AdA aber erst im Jahr 2007 statt.
Entlassungsdatum und –ort per 31. Dezember 2006
Die Entlassung findet am Freitag, 17. November 2006, im Sportzentrum Bustelbach in Stein, statt. Die genauen Zeiten der Materialrückfassungen sind im Moment noch offen. Die AdA erhalten ca. 8 Wochen vor dem Entlassungstag einen persönlichen Marschbefehl. Kreiskommando Aargau
Nachrichten aus Herznach-Ueken: Grundreinigung \ Positives Ergebnis Gemeinde Herznach-Ueken infolge rund 3 Millionen Fusionsbeitrag Kanton \ Baubewilligungen