Publikationen der Gemeinde Ueken
Von: Gemeinde Ueken
Nachrichten aus Ueken: Unentgeltliche Rechtsauskunft \ Einführung von Mahngebühren
Unentgeltliche Rechtsauskunft
Am Montag, 16. September 2019, von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr findet in Frick (Gemeindehaus, Sitzungszimmer im Erdgeschoss) die unentgeltliche Rechtsauskunft statt.
Die Ratsuchenden werden gebeten, sich bis 18.00 Uhr einzufinden.
Gemeindekanzlei
Einführung von Mahngebühren per 01.01.2019
- Bei Nichteinreichen der Steuererklärung
- Bei Nichtbezahlung der Steuern
Auf diesen Verwaltungshandlungen werden neu kostendeckende Gebühren im Steuerwesen eingeführt:
- Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00 ab Steuerjahr 2018
- Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00 ab Steuerjahr 2018
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00 ab Steuerjahr 2019
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00 ab Steuerjahr 2019
Die Mahngebühren im Veranlagungsverfahren werden auf der definitiven Steuerveranlagung separat ausgewiesen. Im Bezugsverfahren bleibt die bisherige Regelung bestehen: Der Versand der provisorischen Rechnung 2019 erfolgt im Februar, zahlbar bis 31. Oktober. Vorgängig wird im September noch eine Verfallanzeige ohne Kostenfolge zugestellt.
Mit der Mahnung von provisorischen oder definitiven Steuerbeträgen sowie von Verzugszinsen werden die vorstehend genannten Gebühren erhoben.
Der Rechtsschutz bei Bestreitung der Mahngebühren ist in beiden Verfahren derselbe: Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung bei der Bezugsbehörde (Gemeinderat) schriftlich eine Gebührenverfügung verlangt werden. Diese kann wiederum innert 30 Tagen beim Spezialverwaltungsgericht angefochten werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Abteilung Finanzen und das Regionale Steueramt Frick gerne zur Verfügung.
Gemeinde Ueken
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