Publikationen der Gemeinde Ueken
Von: Gemeinde Ueken
Nachrichten aus Ueken: Teilsperrung Löörenstrasse - Löörenfest - 6. August \ Baubewilligung \ Baugesuche \ Rechtskraft Beschlüsse Gemeindeversammlung Ueken \ Kehrichtabfuhr Feiertage; 1. und 15. August \Wahl Gemeindepräsident/in, Vizepräsident/in ab 2023 \ Amtliche Publikation Wahlvorschläge Gemeindepräsident, Vizepräsident (1. Wahlgang: 25.09.2022) \ Feuerverbot
Teilsperrung Löörenstrasse - Löörenfest - 6. August
Am Samstag, 6. August 2022 bleibt die Löörenstrasse für das Löörenfest teilweise gesperrt. Die Zu- und Wegfahrt für Blaulichtorganisationen sowie Anwohner ist gewährleistet.
Die Gemeindekanzlei
Baubewilligung
- Gesuchsteller: Claudia und Simon Andry, Ueken
- Grundeigentümer: Alimalinatura GmbH, Hornussen
- Projektverfasser: Simon Andry, Ueken
- Bauvorhaben: Umbau und Renovation bestehender Schopf
- Ort: Waldheim 2, Parz. Nr. 489
- vereinfachtes Verfahren, keine Einwendungen
Baugesuch
- Gesuchsteller: Patrick Ackle, Ueken
- Grundeigentümer: Gesuchsteller
- Projektverfasser: Architekturbüro LBA, Ostermundigen
- Bauvorhaben: Sanierung Mist- und Waschplatz, Befestigung Hofumfahrt
- Ort: Langiwand 1, Parz. Nr. 131
- Öffentliche Auflage: 29.07.2022 – 29.08.2022
Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, 5028 Ueken, zu richten.
Baugesuch
- Gesuchsteller: Roman Grob, Ueken
- Grundeigentümer: Gesuchsteller
- Projektverfasser: Mons Solar AG, Diepoldsau
- Bauvorhaben: Aufdach Photovoltaikanlage
- Ort: Dorfstrasse 6, Parz. Nr. 374
- Öffentliche Auflage: 29.07.2022 – 29.08.2022
Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, 5028 Ueken, zu richten.
Rechtskraft Beschlüsse Gemeindeversammlung Ueken vom 10.06.2022
Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen der Gemeinde Ueken vom 10.06.2022 wurden am 16.06.2022 publiziert und sind am 19.07.2022 rechtskräftig geworden, soweit überhaupt das Referendum hätte ergriffen werden können und nicht der Verpflichtungskredit Erschliessung Schulstrasse / Teil Dorfstrasse betroffen ist.
Gegen den Beschluss über den genannten Verpflichtungskredit ist eine Gemeindebeschwerde eingegangen. Die Beschwerdeinstanz hat nun zu entscheiden, ob die Abstimmung über den Verpflichtungskredit an einer der nächsten Gemeindeversammlung zu wiederholen ist.
Kehrichtabfuhr Feiertage; 1. und 15. August
Am Nationalfeiertag, den 1. August 2022, wird der Kehricht nicht eingesammelt und fällt ersatzlos aus.
Da die Temperaturen im Moment sehr heiss sind und gleich 2 Montage kurz aufeinander ausfallen, wird die P. Pfister AG, trotz Feiertag, am Montag, 15.08.2022 den Kehricht einsammeln.
Besten Dank für Ihr Verständnis
Wahl Gemeindepräsident/in, Vizepräsident/in ab 2023
Für die neue Gemeinde Herznach-Ueken ist für die Amtsdauer vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 ein/e Gemeindepräsident/in und ein/e Vizepräsident/in zu wählen.
Der neu gewählte Gemeinderat, bestehend aus Doris Frey, Stephan Gemmet, Robert Schmid, Hansruedi Rubin und Gerhard Zumsteg, hat sich einvernehmlich auf die Kandidaten für das Gemeindepräsidium bzw. Vizepräsidium der neuen Gemeinde Herznach-Ueken geeinigt.
Es werden Stephan Gemmet, Herznach, als Gemeindepräsident und Robert Schmid, Ueken, als Vizepräsident kandidieren.
Amtliche Publikation Wahlvorschläge Gemeindepräsident, Vizepräsident (1. Wahlgang: 25.09.2022)
Wahlvorschläge für das Amt des Gemeindepräsidenten und das Amt des Vizepräsidenten für die Gemeinde Herznach-Ueken sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 12.08.2022, 12.00 Uhr, einzureichen.
Wählbar sind nur Personen, die am 15.05.2022 in den Gemeinderat Herznach-Ueken gewählt wurden (§ 27a Abs.2 lit. b. GPR).
Feuerverbot
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Es gilt ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Da sich die Gefahrenstufe aufgrund der aktuellen Wetterlage rasch ändern kann, kann der aktuelle Stand auf unserer Website www. herznach.ch oder www.ueken.ch abgerufen werden.
Gemeinde Ueken
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