Bundesfeier – Voranzeige Die diesjährige Bundesfeier wird von den Kornberg-Jodler Ueken organisiert. Für die festliche Umrahmung dieses Anlasses sorgen die Musikgesellschaft Herznach-Ueken, der Männerchor Ueken und die Kinder mit ihrem Lampionumzug. Das detaillierte Programm wird allen Haushaltungen zum gegebenen Zeitpunkt zugestellt. Kornberg-Jodler und Gemeinderat Ueken
Ferienzeit – Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei Während der Ferienzeit bleibt die Gemeindekanzlei reduziert geöffnet. Ab Montag, 17. Juli bis und mit Freitag, 04. August bleibt die Gemeindekanzlei jeweils am Nachmittag geschlossen. Wir bitten Sie, unsere speziellen Schalteröffnungszeiten (07.45 bis 11.45 Uhr) zu beachten. Selbstverständlich sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Für allfällige Termine wollen Sie sich bitte mit uns in Verbindung setzen (Tel. 062 865 10 60, Fax 062 865 10 69 oder über gemeindeverwaltung@ueken.ch). Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Gemeindekanzlei
Baugesuch Bauherr und Grundeigentümer: Baudet Marcel, Etzelstrasse 20, 8834 Schindellegi. Projektverfasser: Focus Architekten AG, Waldeggstrasse 37, 3097 Liebefeld. Bauob-jekt: Überbauung mit vier Mehrfamilienhäusern und Einstellhalle (insgesamt 24 Wohnungen); Ortslage: Dorfstrasse, Parzelle-Nr. 381. Das oben erwähnte Baugesuch liegt in der Zeit vom 13.07.2006 bis 02.08.2006 auf der Gemeindeverwaltung öffent-lich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ueken schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Baugesuch Bauherr und Projektverfasser: ASS Generalunternehmung AG, Grendelweg 8, 5074 Eiken. Grundeigentümer: Kurt und Erna Schaub, Kirchmattweg 4, 4425 Titterten. Bauobjekt: Einfamilienhaus; Ortslage: Stigliweg, Parzelle-Nr. 432. Das oben erwähnte Baugesuch liegt in der Zeit vom 06.07.2006 bis 25.07.2006 auf der Gemeindever-waltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ueken schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Baugesuch Bauherr und Projektverfasser: ASS Generalunternehmung AG, Grendelweg 8, 5074 Eiken. Grundeigentümer: Neue Aargauer Bank, Apfelhausenweg 10, Aarau. Bauobjekt: Einfamilienhaus mit Garage, Haus A: Unterdorfstrasse, Parzelle-Nr. 824. Das oben erwähnte Baugesuch liegt in der Zeit vom 06.07.2006 bis 25.07.2006 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ueken schriftlich Einsprache erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einsprache muss vom Einsprecher selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Der Gemeinderat
Rückzug des Baugesuches Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 07. Juni 2006 beschlossen, das Baugesuch „Kiesplatz für Half-Pipe“ auf der Parzelle Nr. 446 auf dem Areal der Schulanlage zurückzuziehen. Der Rückzug erfolgt im Zusammenhang mit den gegen das Bauprojekt erhobenen Einsprachen. Der Gemeinderat
„Spirit of Argovia“ hebt wieder ab! Radio Argovia hat seinen Heissluftballon für die Sommeraktion „Argovia On-Air“ wie-der startklar gemacht. Während den nächsten Wochen wird der „Spirit of Argovia“ in einigen Gemeinden im Argovia-Sendegebiet landen. Wenn die Gemeinde will, kann sie ein Fest organisieren und erhält als Dank eine Livesendung. Die Gemeinden im Argovia-Sendegebiet werden erneut auf ihre Festfreudigkeit getestet. Mit Beginn der Sommerferien startet der 25 Meter hohe, schwarze Heissluftballon „Spirit of Argovia“ jeweils um 07.00 Uhr, die Landung ist jeweils gegen 10.00 Uhr. Allein der Wind bestimmt, wo der Ballon landen wird. Vom Zeitpunkt der Landung bis abends um 20.00 Uhr ist die Gemeinde eingeladen, ein spontanes Fest zu organisieren. Als „Belohnung“ sendet Radio Argovia am Abend live aus der „Festgemeinde“. Radio Argovia
Moto-Cross Benefiz-Rennen 2006 in Hornussen Am 12. August 2006 (Verschiebedatum: 13. August 2006) findet wiederum das traditionelle Moto-Cross Benefiz-Rennen 2006 auf dem Gelände des Landwirtschaftsbetriebes Spycher in Hornussen statt. Die Schnäggletestrasse dient dabei jeweils als eine der offiziellen Zufahrtsstrassen zum Renngelände. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Der Gemeinderat
Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden; Vollzug Übergangsrecht 2007 Die Aufgabenteilung ist in der Gesamtwirkung zwischen Kanton und Gemeinden kostenneutral. Die individuellen Auswirkungen auf die Gemeinden haben jedoch Minder- oder Mehrbelastungen zur Folge. In § 7 GAT III ist das Übergangsrecht enthalten, welches die Auswirkungen nach oben und nach unten begrenzt. Für das Jahr 2007 werden Wirkungen der Aufgabenteilung ausgeglichen, soweit die Mehrbelastung mehr als 5 % bzw. die Minderbelastung mehr als 10 % der Gemeindesteuern ausmacht. Der neue Finanz- und Lastenausgleich wird erst ab 2008 wirksam. Deshalb sind auch im Jahre 2007 nur die Auswirkungen der Aufgabenteilung auszugleichen. Gemäss § 7 Abs. 4 GAT III wird die Mehr- oder Minderbelastung auf der Basis der für das Jahr 2004 geschätzten Auswirkungen der Aufgabenteilung berechnet. Die Mehrbelastung der Aufgabenteilung macht für Ueken total Fr. 43'656.00 oder 3.5 % der Steuern aus. 5 % der Gemeindesteuern betragen jedoch Fr. 62'515.00. Weil die Mehrbelastung 5 % der Gemeindesteuern oder weniger beträgt (5 % des auf 100 % umgerechneten Ertrages der ordentlichen Gemeindesteuern einschliesslich Quellensteuer), hat die Gemeinde Ueken für das Jahr 2007 keinen Anspruch auf einen Übergangsbeitrag. Der Gemeinderat
Steuergesetzrevision auf der Zielgeraden Die meisten Differenzen zwischen Regierungsrat und grossrätlicher Kommission bei der Steuergesetzrevision sind ausgeräumt. Einzig beim Tarif für die Unternehmen und beim Abzug von Forschungsbeiträgen bestehen noch Differenzen. Am letzten Montag ist die Kommission Volkswirtschaft und Abgaben bezüglich Inkrafttreten der Tarifsenkungen und Ausgleich der Teuerung auf die Linie des Regierungsrats eingeschwenkt. Nun stimmt der Regierungsrat den Kommissionsbeschlüssen mehrheitlich zu. Im Weiteren hält die Regierung an ihrer Massnahme aus der Wachstumsinitiative fest, höhere Abzüge für Beiträge an die Forschung und Entwicklung zuzulassen, um den Forschungs- und Innovationsstandort Aargau zu stärken. Die Kommission will darauf verzichten. Zugestimmt hat der Regierungsrat u. a. einer weitergehenden Entlastung der Dividenden (Besteuerung zu 40% des Gesamtsatzes), der Ausdehnung der privilegierten Vermögensbesteuerung von nicht kotierten Wertpapieren (Entlastung von 50%), und der zeitlichen Ausdehnung der Ersatzbeschaffungsfrist sowie der Erhöhung der Anlagekostenmpauschalen bei der Grundstückgewinnsteuer.
Unbestrittene Etappierung 2007 bis 2010 Einigkeit besteht auch bei der Etappierung der Gesetzesrevision. Auf 2007 werden die Halbierung der Kapitalsteuer und die Entlastung der Dividendenbesteuerung, die Entlastung der Kleinrentner und Kleinverdienenden, der neue, gestaffelte Kinderabzug, die diversen Anpassungen an geändertes Bundesrecht sowie die zahlreichen kleineren Bereinigungen und Vereinfachungen in Kraft treten. 2009 folgt die Senkung des Gewinnsteuertarifs für die Unternehmen und die Möglichkeit, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Und 2010 werden schliesslich der Einkommenssteuer- und der Vermögenssteuertarif der natürlichen Personen gesenkt. Die Anträge des Regierungsrates bewirken beim Kanton 2007 Steuerausfälle von rund 75 Mio. Franken (Gemeinden: 60 Mio. Franken), 2009 von 130 Mio. Franken (Gemeinden: 85 Mio. Franken), und 2010 von 200 Mio. Franken (Gemeinden: 150 Mio. Franken). Regierungsrat Roland Brogli, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen
Abgabe Steuererklärung Haben Sie die Steuererklärung 2005 schon eingereicht? Noch nicht? Dann senden Sie uns bitte die Steuerformulare in den nächsten Tagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zu. Andernfalls benötigen wir ein begründetes Fristerstreckungsgesuch. Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe. Das Steueramt
Schulanlage Hofacher Sämtliche Liegenschaften der Schulanlage Hofacher (Schulhaus, Turnhalle und Kindergarten) bleiben während den Sommerferien geschlossen. Es stehen Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten an. Schulpflege und Gemeinderat Ueken
Nationalratsbeschluss zur Aufhebung der Schutzraum-Baupflicht Bekanntlich hat am 13. Juni 2006 der Nationalrat mit 94:80 Stimmen einer parlamentarischen Initiative zur Aufhebung der Schutzraumbaupflicht zugestimmt. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses in den Medien hat zu unzähligen Anfragen an uns, und sicher auch an Sie, geführt. Um eine einheitliche Information an die Planer und Projektierenden zu gewährleisten, möchten wir folgendes festhalten: Auch nach diesem Nationalratsbeschluss bleibt die Schutzraumbaupflicht für den Wohnbereich, sowie den Pflegebereich (Spitäler / Alters- und Pflegeheime) wie bis-her bestehen. Es müssen also weiterhin Schutzräume erstellt, resp. in Gemeinden, welche auf Grund eines hohen Deckungsgrades vom Schutzraumbau befreit sind (Steuerungsmassnahmen), Ersatzabgaben bezahlt werden. Die parlamentarische Initiative Kohler muss nun noch vom Ständerat behandelt wer-den. Nur wenn auch dieser Rat zustimmen würde, müsste das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) entsprechend angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Änderung nicht in absehbarer Zeit zum tragen käme (kaum vor 2008/2009).
Nachrichten aus Herznach-Ueken: Grundreinigung \ Positives Ergebnis Gemeinde Herznach-Ueken infolge rund 3 Millionen Fusionsbeitrag Kanton \ Baubewilligungen