Nachrichten aus Ueken: Gesetzliche Ruhezeiten \ Öffnungszeiten 1. August
Gesetzliche Ruhezeiten In Anlehnung an das Polizeireglement gelten in den Gemeinden Herznach und Ueken folgende Ruhezeiten: In Wohngebieten sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen mit Maschinen und Werkzeugen im Freien von 12.00 bis 13.00 Uhr untersagt. Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22.00 bis 06.30 Uhr verboten. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken sowie anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Zulässig sind nicht aufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten. Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden
Öffnungszeiten 1. August Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag und Dienstag, 1. + 2. August 2022 geschlossen. Vielen Dank für das Verständnis. Der Gemeinderat und das Personal wünschen einen schönen Nationalfeiertag. Gemeinde Ueken
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