Pocket-Bikes sind auf öffentlichen Strassen und Plätzen verboten
Wappen von Stein
Kaum ist der Winter vorbei, häufen sich die Klagen über sogenannte Pocket-Bikes. Abgesehen vom Lärm, welche die Mini-Motorräder im Dorf verursachen, sind sie auf öffentlichen Strassen und Plätzen schlicht verboten.
Nicht selten fahren Kinder oder Jugendliche solche Pocket-Bikes, die eines Führerausweises bedürfen und bis zu 70 km/h oder sogar mehr erreichen, auf Quartierstrassen, wo der andauernde Lärm zu Klagen Anlass gibt. Diese Fahrzeuge sind allerdings auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht zugelassen, deshalb muss die Polizei nach Strassenverkehrsgesetz folgende Straftatbestände ahnden:
Führen eines nicht verkehrsberechtigten Motorrades ohne Fahrzeugausweis, ohne Kontrollschild und ohne Versicherungsschutz Führen eines Motorrades in nicht vorschriftgemässem und nicht betriebssicheren Zustand
Ausserdem, je nach Situation:
Führen eines Motorrades vor Erreichen des Mindestalters Führen eines Motorrades ohne entsprechenden Führerausweis Nichttragen des Sturzhelms
Die Pocket-Bikes werden nämlich zur Kategorie „Motorräder“ gezählt und müssen typengeprüft sein. Diese Zulassung wird durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt, sie wird aber aufgrund der Konstruktion dieser Bikes kaum zu erreichen sein.
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