Nachrichten aus Stein: Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Baugesuche \ Öffnungszeiten
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 sind nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist in Rechtskraft erwachsen. Gemeindekanzlei
Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2018/27
Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Birri Architekten AG, Blumenweg 1, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung EFH
Ortslage: Rosenweg 5,Parzelle-Nr. 958, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 19.07.2018 bis 17.08.2018 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Öffnungszeiten Am Bundesfeiertag, Mittwoch, 1. August 2018, sowie am Mittwoch, 15. August 2018 (Mariä Himmelfahrt, gesetzlicher Feiertag in Stein), bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt geschlossen. An den beiden Vortagen, 31. Juli und 14. August, erfolgt der Schalterschluss bereits um 16.00 Uhr. Besten Dank für die Kenntnisnahme. Gemeindekanzlei Stein
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