Bauvorhaben: Abbruch angebauter Hausteil, Anbau an bestehendes Einfamilienhaus
Ortslage: Gartenstrasse 17,Parzelle-Nr. 843
Die öffentliche Auflage findet vom 28.03.2019 bis 26.04.2019 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Publizierte Baugesuche vom 20. März 2019; Verlängerung Auflagefrist Für die am 20. März 2019 publizierten Baugesuche Nr. 2019/09, Prieto Duran Adolfo + Brogle Barbara, Nr. 2019/11, Pietrolungo Pasquale + Beatrix und Nr. 2019/15, von Allmen Gerhard + Marianne, wird die Auflagefrist aufgrund der Osterfeiertage vom 19. auf den 23. April 2019 verlängert. Bau und Planung Stein
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