Nachrichten aus Stein: Gleisunterhaltsarbeiten auf der Strecke von Pratteln bis Stein-Säckingen \ Baubewilligung \ Baugesuch
Gleisunterhaltsarbeiten auf der Strecke von Pratteln bis Stein-Säckingen Die SBB unterhält eines der meistbefahrenen Bahnnetze der Welt. Was so intensiv genutzt wird, muss auch gepflegt werden, damit die Züge auch künftig sicher und pünktlich ans Ziel kommen. Deshalb führt die SBB vom 08.03.2020 bis 13.03.2020 Gleisunterhaltsarbeiten an der Strecke von Pratteln bis Stein-Säckingen durch. Um den Zugverkehr am Tag aufrecht zu erhalten und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gewährleisten zu können, ist die SBB gezwungen, einige der Arbeiten im Gleisbereich in der Nacht bei gesperrtem Gleis und ausgeschalteter Fahrleitung zu realisieren. Wir führen in der Nacht nur Arbeiten aus, die wir am Tag nicht realisieren können, weil sie zu nahe an den fahrenden Zügen oder der Fahrleitung sind. Wir sind uns bewusst, dass Bauprojekte leider oft mit Unannehmlichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Baustelle verbunden sind. Wir bemühen uns, den Lärm und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und bitten Sie um Verständnis. SBB AG
Baubewilligung Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2019/48
Bauherrschaft: Dina Fatmir, Rüchligstrasse 37, 4332 Stein AG
Grundeigentümer: Dina Fatmir, Rüchligstrasse 37, 4332 Stein AG
Projektverfasser: Dina Fatmir, Rüchligstrasse 37, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Gewächshaus und Zaun (bereits ausgeführt)
Parzelle(n) Nr.: 979 und 1562 (Zaun)
Strasse: Rüchligstrasse 37
Bau und Planung
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2020/03
Bauherrschaft: Neue Aargauer Bank, Bahnhofstrasse 49, 5001 Aarau
Grundeigentümer: Neue Aargauer Bank, Bahnhofstrasse 49, 5001 Aarau
Bauvorhaben: Umnutzung von Wohnung zu Bürofläche im 1. OG Vordächli im 3. OG
Ortslage: Langackerstrasse 1,Parzelle-Nr. 572
Die öffentliche Auflage findet vom 27.02.2020 bis 27.03.2020 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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