Nachrichten aus Stein: Trinkwasserversorgung \ Baugesuch
Trinkwasserversorgung Nach den teils intensiven Regenfällen in den vergangenen Wochen erholt sich der Grundwasserspiegel langsam. An dieser Stelle danken wir allen Einwohnerinnen und Einwohnern für den sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser während den trockenen Sommermonaten. Es freut uns, dass der Aufruf zum sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser beachtet wurde. So konnte erfreulicherweise auf den Erlass von Verboten verzichtet werden. Gemeinderat
Projektverfasser: Franz Rebmann AG, Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Bauvorhaben: Ersetzen Gasheizung durch aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Ortslage: Unterfeldstrasse 7, Parzelle-Nr. 1293, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 06.10.2022 bis 04.11.2022 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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